Beschlussvorlage - BV/0084/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet Neuenhäusen - Beschluss über die Einrichtung eines begleitenden Gremiums
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Städtebauförderung
- Zuständigkeit:
- Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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05.05.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ortsrat Neuenhäusen
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Vorberatung
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13.07.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Neuenhäusen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle beschließt:
1. Begleitend für das Sanierungsgebiet Neuenhäusen wird ein Arbeitskreis eingerichtet.
2. Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus je einer Person der dem Rat angehörenden Fraktionen und Gruppen, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen, der Stadtbaurätin, der Fachverwaltung, dem Sanierungsträger sowie drei Bürgerinnen und Bürgern aus dem Sanierungsgebiet.
3. Der Antrag AN/0012/2020 ist damit formal behandelt und erledigt.
4. Die Verwaltung bereitet die Zusammenkünfte des Arbeitskreises vor und wird bedarfsorientiert, mindestens jedoch zweimal im Jahr, dazu einladen.
Sachverhalt:
In Sanierungsgebieten soll die Umsetzung der Gesamtmaßnahme gemäß § 137 Baugesetzbuch mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Diese Erörterung ist als gemeindliche Aufgabe gesetzlich verankert. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und damit zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden. Auch soll durch die Vorstellung öffentlicher Einzelmaßnahmen die Akzeptanz der Sanierung erhöht werden. Gleichzeitig werden die direkt Sanierungsbetroffenen damit in angemessenem Rahmen in die Lage versetzt, aktiv an der Sanierung mitzuwirken und Ideen und Vorschläge einzubringen. Die Begleitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme durch die Politik und die Unterrichtung über den Fortschritt der Gesamtmaßnahme erfolgt grundsätzlich durch die Verwaltung regelmäßig im Ortsrat und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen sowie bei Bedarf ergänzend auch direkt im Rat. Ein zusätzliches paralleles Gremium mit Beschlusskompetenzen ist somit nicht erforderlich. Die politischen Gremien sind damit ausreichend in die Entwicklung einbezogen. Alle umzusetzenden öffentlichen Einzelmaßnahmen im Sanierungsgebiet Neuenhäusen werden ohnehin nutzerbezogen durch gesonderte Beteiligungen begleitet werden, was bedeutet, dass z.B. die in einer Straße beabsichtigten Veränderungen mit den direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern erörtert werden. Weitere notwendige Abstimmungen beispielsweise mit Versorgungsträgern, Interessenverbänden etc. erfolgen davon unabhängig parallel durch die Fachverwaltung.
Um eine kontinuierliche Begleitung und einen angemessenen Informationsfluss sicherzustellen, schlägt die Verwaltung in Umsetzung der Anregung der Rahmenplaner vor, einen Arbeitskreis einzurichten.
Der Arbeitskreis bildet die Informationsschnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und engagierten Bürgerinnen und Bürgern und betreibt in Abstimmung mit der Verwaltung aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung der Sanierungsziele. In diesem Zusammenhang beteiligen sich die Mitglieder des Arbeitskreises auch an Veranstaltungen im Sanierungsgebiet und wirken darauf hin, dass die verschiedenen Bevölkerungsgruppen im Ortsteil angemessen einbezogen werden. Er wirkt beim Wirtschaftsplan (jährliche Koordination der Verwaltung zum Fördermitteleinsatz) mit. Weitere Aufgabe ist es, die Verwaltung bei der zügigen Durchführung von Einzelmaßnahmen im Sanierungsgebiet zu unterstützen und hieraus Empfehlungen über die Schwerpunkte und Prioritäten innerhalb der Sanierungsziele abzugeben. Der Arbeitskreis ist kein Gremium im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und trifft als solches keine Beschlüsse oder abschließenden Entscheidungen.
Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus
a) drei Bürgerinnen und Bürgern aus dem Sanierungsgebiet, die – abhängig von der Bereitschaft zur Mitwirkung – bestenfalls Eigentum im Gebiet haben, Mieterinnen/Mieter oder auch Gewerbetreibende sind und weder eine parteiliche Bindung haben noch einem Interessenverband angehören. Die Verwaltung beabsichtigt, alle Bürgerinnen und Bürger im Sanierungsgebiet in der zweiten Jahreshälfte im Zuge einer ggf. auch digitalen Sanierungskonferenz als Vertreterinnen oder Vertreter wählen zu lassen.
b) je einer Person der im Rat gebildeten Gruppen (Gruppe CDU, FDP, Die Unabhängigen und Gruppe Bündnis 90/Die Grünen, WG, Die Partei, Die Linke, Zukunft Celle) sowie der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion
c) dem Vorsitzenden /der Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen
d) der DSK, treuhänderischer Sanierungsträger
e) der Stadtbaurätin/dem Stadtbaurat
f) der Fachverwaltung
Weitere Fachleute können bei Bedarf hinzugezogen werden.
Geplant ist, dass der Arbeitskreis bedarfsorientiert mindestens jedoch zweimal im Jahr zusammentreffen wird, um sich über den Durchführungsstand in den einzelnen Sanierungsgebieten auszutauschen. Er ersetzt dabei ausdrücklich nicht die aus rechtlichen Vorgaben zu einzelnen Projekten ggf. notwendigen Sitzungen und Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse, sondern unterstützt vielmehr die Arbeit im Rahmen der Durchführung des Geschäfts der laufenden Verwaltung.
Aus Sicht der Verwaltung ist mit dieser Zusammensetzung eine gute Basis für die zügige Umsetzung der Gesamtmaßnahme gewährleistet.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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537,4 kB
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