Beschlussvorlage - AN/0017/22-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN "Digitalisierung der Celler Altstadt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.05.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.05.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Blumlage/ Altstadt
Beschlussvorschlag:
Dem Vorschlag eine umfassende Photogrammmetrie der Innenstadt bzw. ein entsprechendes Laserscanning durchzuführen wird nicht zugestimmt.
Der Antrag wurde inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.
Sachverhalt:
Seitens der Fraktion Die Unabhängigen wird erneut vorgeschlagen, für die Celler Altstadt mittels digitaler Erfassungsmethoden ein digitales Abbild zu erstellen und hierfür eine Bezuschussung der Maßnahme mit Fördergeldern der EU zu beantragen. Es wird auf den Beschluss der EU verwiesen, dass in Europa alle Denkmäler, Objekte und Artefakte des kulturellen Erbes digitalisiert werden sollen. Die Fraktion die Unabhängigen nimmt hierbei Bezug auf einen Antrag aus dem Jahr 2011 (AN/ 0039/11), welcher sich mit der gleichen Thematik befasst hat. Über diesen Antrag hinaus, gab es bereits davor eine weitere Befassung auf der Basis des Antrages (AN/ 0043/09) aus dem Jahr 2009.
Im Zusammenhang mit den Anträgen zu dieser Thematik wurde auf das Großbrandschadensereignis aus der Fachwerkaltstadt Northeims hingewiesen und argumentiert, dass die zentimetergenaue Erfassung und Dokumentation der Celler Altstadt in einem vergleichbaren Schadensfall dazu dienen könnte, eine Rekonstruktion von historischen Bauwerken der Celler Altstadt vorzunehmen. Als Basis für die Ermittlung eines realistischen Kostenrahmens, wurde bereits im Jahr 2012 eine Preisabfrage bei einschlägigen Vermessungsbüros durchgeführt. Auf Rückfrage wurden die Preisvorstellungen im Jahr 2016 durch das Büro bestätigt. Neben der Durchführung der reinen Datenaufnahme (Laserscanning - Erzeugung von Punktwolken für die straßenseitigen Fassaden), schlägt bei der Preisberechnung auch die Auswertung bzw. Modellierung der jeweiligen Gebäude zu Buche. Basierend auf den für 3 Beispielgebäude (Hauptgebäude) berechneten Kosten von im Schnitt 3000,- €, kommen bei ca. 500 Hauptgebäuden Kosten von 1,5 Mio. zustande. Die ca. 500 Nebengebäude fließen mit einem niedrigeren Kostenansatz von 2200,- € in die Berechnung ein, da für diese bei der Datenaufbereitung mit einem geringeren Detaillierungsgrad und damit weniger Aufwand zu rechnen ist. Haupt- und Nebengebäude zusammengefasst ergibt sich eine Kostenschätzung von ca. 2,6 Mio. €. Nach der inzwischen erfolgten Preisentwicklung dürfte dieser Preis inzwischen deutlich höher liegen.
Bei einer Erfassung über die straßenseitigen Fassaden hinaus, erhöhen sich die Kosten ggf. weiter. Bislang noch nicht eingepreist sind Datenhaltungskosten für die Stadt Celle, da sich die Menge der erzeugten Daten derzeit schwer abschätzen lässt und gleichzeitig die Kosten für die Datenhaltung sehr dynamisch verändern.
Hinsichtlich der Argumentation zur Wiederherstellung zerstörter Gebäude auf der Basis eines digitalen Abbildes ist festzuhalten, dass die Stadt Celle sowohl über umfangreiches Bild- und Archivmaterial verfügt und darüber hinaus die Bauakten für Rekonstruktionen herangezogen werden können. Ergänzend anzumerken ist im Fall einer grundlegenden Zerstörung von Gebäuden, dass damit auch ihre Denkmaleigenschaft erlischt und die Neuerrichtung nicht mehr als Denkmal erfolgt. Dies hat im Regelfall zur Konsequenz, dass die Neuerrichtung von Gebäuden unter den Maßgaben für Neubauten zu erfolgen hat und eine 1 zu 1 Wiederrichtung baurechtlich nicht zu verwirklichen ist.
Mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage der Stadt Celle wird vorgeschlagen, weiterhin von einer isolierten Beauftragung eines Laserscannings abzusehen. Soweit sich die Möglichkeit ergeben sollte, in Kombination mit anderweitigen digitalen Erhebungen eine Erfassung der straßenseitigen Fassaden vorzunehmen, wird die Verwaltung erforderlichenfalls einen entsprechenden Vorschlag zum Beschluss vorlegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
87,6 kB
|
