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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0105/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der VA beschließt, das Gebäude „Roß`sche Villa“, Magnusstraße 2 (zunächst 1. Obergeschoss, nach Verfügbarkeit und bei Bedarf auch Erdgeschoss und Dachgeschoss) grundsätzlich unentgeltlich für den Betrieb eines Existenzgründungszentrums in der Trägerschaft der Stadt Celle zur Verfügung zu stellen.

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Sachverhalt:

Kernaufgabe der Wirtschaftsförderung ist die strategische Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Celle und die Optimierung der Wirtschaftsinfrastruktur. Örtliche Unternehmen haben in Gesprächen die Notwendigkeit der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Förderung von Existenzgründungen gefordert, für Umsetzungsbeiträge aber auch Unterstützung signalisiert. Ein Baustein hierzu ist die Etablierung eines Start Up-Centers.

 

Im geplanten Existenzgründungszentrum sollen junge Gründerinnen und Gründer mit innovativen Ideen und Geschäftskonzepten Starthilfe für ihre herausfordernde und schwierige Anfangszeit erhalten. Durch Unterstützung und Förderung sollen Markt- und  Wachstumschancen geschaffen, innovative Kräfte in der Stadt gebündelt und Synergieeffekte zwischen Wirtschaft und Industrie zu erzeugt werden. All dies wirkt sich positiv auf das gesamte wirtschaftliche Umfeld in Celle aus.

 

In den ersten drei Jahren soll Mietfreiheit geboten werden, solange die Gründerinnen und Gründer noch keine Gewinne erwirtschaften. Nur Nebenkosten werden fällig. Im vierten Jahr werden 3 €/m² erhoben, im fünften Jahr 5 €/m², jeweils zuzüglich Nebenkosten. Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren müssen die Personen den Raum frei machen für nachfolgende Gründerinnen und Gründer.

 

Die Auswahl der Personen, denen ein Mietverhältnis angeboten wird, erfolgt durch eine Auswahlkommission, die neben der Wirtschaftsförderung mit örtlichen, langjährig erfahrenen Unternehmerpersönlichkeiten besetzt wird. Für dieses personelle Netzwerk, aus dem auch Mentoren gewonnen werden, liegen Zusagen vor.

Als Standort ist die Roßsche Villa in der Magnusstraße 2 vorgesehen. Das Gebäude ist im Eigentum der Stadt Celle und wird für den Verwendungszweck mit Büros, Besprechungs- und Begegnungsbereichen hergerichtet.

 

Die Lage ist ideal: Gute Verkehrslage an der Innenstadt, kurze Wege dorthin und auch zum Bahnhof, Nahversorgung und Einkaufen quasi um die Ecke, Parken mit Fahrrädern E-Bikes und E-Scootern im Hof, mit Kfz im Parkhaus gegenüber möglich. Der Garten und der Balkon kann als Arbeits- und Ruhebereich von den Nutzern mit einbezogen werden.

Das erste Obergeschoss ist ab Herbst 2022 verfügbar. Schrittweise sollen Erdgeschoss und Dachgeschoss hinzugenommen werden. Insgesamt stehen schrittweise bis zu 14 Räume mit rund 271 m² für maximal 26 Gründerpersönlichkeiten zur Verfügung.

Abgrenzen wird sich das Existenzgründungszentrum von anderen in Celle anzutreffenden Bürokonstellationen. Das Start Up-Center nimmt ausdrücklich nur ausgewählte Start Ups mit Innovationspotenzial auf, die von einem Fachgremium hinsichtlich ihres Geschäftskonzeptes positiv beurteilt wurden. Es handelt sich weder um ein Coworking Space mit festen bzw. flexiblen Formen der Einmietung noch soll eine klassische Bürogemeinschaft entstehen. Es ist nicht vorgesehen, in kurzer Zeit eine hohe Mietbelegung zu erzielen. Die Qualität der Geschäftskonzepte geht vor Quantität. Es kommt nicht darauf an, hohe Deckungsbeiträge aus der Vermietung zu erzielen.

 

Das Start Up-Center ist unter der Regie der Wirtschaftsförderung organisiert. Im Haushalt 2022 sind hierfür Haushaltsmittel eingestellt und werden für die Folgejahre geplant. Das Angebot wird über eine Website, über Print-Werbemedien, über Social Media und über Netzwerkarbeit bekannt gemacht. Bei Erfolg nach ersten Betriebsjahren ist denkbar, später in eine andere, größere Immobilie umzuziehen.

 

Aktuell gibt es in Celle keine kommunale Förderung für innovative Gründerinnen/Gründer. Durch den Verzicht auf Mieteinnahmen fördert die Stadt diese Zielgruppe mittelbar. Hinsichtlich Lage und Güte des Objektes sind bei zeitgemäßer Herrichtung Marktpreise von etwa 7-8 €/m² anzunehmen. Bezogen auf 8 €/m² bei einer Vollvermietung von 271 m², würde die entgangene jährliche Mieteinnahme maximal 25.920 € betragen. Ab dem vierten Betriebsjahr würde sich die entgangene Miete reduzieren, da erste Mieter Miete zahlen würden. Verlässliche Voraussagen lassen sich nicht treffen, da nicht vorausgesehen werden kann, wie sich die Raumbelegung entwickelt.

 

Die geplante Unterstützung wird im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftsstrukturpolitischen Effekt von Unternehmensneuansiedlungen, Arbeitsplätzen und der Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur als vertretbar erachtet.

Die Mietreduzierung bedeutet für die begünstigten Gründerinnen und Gründer die Gewährung einer kommunalen Beihilfe. Hier handelt es sich in den einzelfallbezogenen Summen der nicht erzielten Mieten zu Marktpreisen jeweils um eine De-minimis-Beihilfe. Deren Betrag ist als geringfügig anzusehen, weil damit vermutet wird, dass eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht stattfindet. Besondere Implikationen ergeben sich daher an dieser Stelle nicht.

 

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