Beschlussvorlage - BV/0006/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 36 Wce der Stadt Celle "Triftweg/ Am Ohlhorstberge", 1. Änderung eines Teilbereiches - Anhörung des Ortsrates gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ortsrat Westercelle
|
Anhörung
|
|
|
|
08.06.2022
|
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Westercelle
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 3,5 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: ca. 4 ha
geplante Nutzungen: Mischgebiet und Gewerbegebiet
Der Bebauungsplan Nr. 36 Wce der Stadt Celle „Triftweg/Am Ohlhorstberge“ ist seit dem 21.01.2013 rechtskräftig. Mit der Aufstellung wurden ca. 4 km südlich der Celler Innenstadt im Ortsteil Westercelle zwischen dem Triftweg und der Bundesstraße ein allgemeines Wohngebiet sowie Mischgebiets- und Gewerbeflächen festgesetzt. Diese seinerzeitige Festsetzung stellte eine städtebaulich sinnvolle Abstufung dar und ermöglichte durch eine entsprechende Bebauung eine zukünftige Entwicklung, die sowohl dem bestehenden Gewerbegebiet als auch den im Norden vorhandenen Wohngebiet Rechnung trug. Im Bereich des Mischgebietes wurde in Richtung der Bundesstraße B 3 eine Musterhaussiedlung errichtet. Inzwischen wurde jedoch die Nutzung der Musterhaussiedlung aufgegeben und die Gebäude teilweise als Wohngebäude veräußert. Im restlichen Bereich des Mischgebietes haben sich bereits Wohnnutzungen angesiedelt. Gemäß dem städtischen Ziel, insbesondere Wohnraum für Familien zu schaffen, ist die Umnutzung der weiteren Musterhaussiedlung in Wohngebäude geplant. Da hiermit keine gleichwertige Durchmischung von Wohnen und Gewerbe mehr gegeben ist, muss das Mischgebiet neu gefasst werden. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ziel ist hierbei das verträgliche Miteinander von Gewerbe-, Büro- und Wohnnutzung.
Der Bebauungsplan dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen im Ortsteil Westercelle und erfüllt als Maßnahme der Innenentwicklung die Anforderung für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO, d. h. der errechnete Anteil des Grundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf, liegt mit ca. 30.826 m² zwischen 20.000 m² und 70.000 m². Somit hat gem. § 13a (2) BauGB eine Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen. Auf Grund der überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 BauGB genannten Kriterien wurde die Einschätzung erlangt, dass die Bebauungsplan-Änderung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 (4) Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Auch werden keine Natura 2000-Gebiete durch die Planung berührt. Daher wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 Wce im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt. Die Erstellung eines Umweltberichtes ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich.
Auswirkung für Integration:
Wesentliche Auswirkungen für die Integration sind nicht erkennbar.
Klimaauswirkungen:
Mit der vorliegenden Planung wird für vorhandene Bausubstanz zukünftig eine Gewerbe- und Wohnnutzung ermöglicht. Wesentliche Klimaauswirkungen sind nicht erkennbar. Die Umnutzung vorhandener Bausubstanz ist in Bezug auf Klimaauswirkungen als begünstigend zu bewerten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1.004,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
473,2 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
280,7 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
6,4 MB
|
