Beschlussvorlage - BV/0153/21-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlage am Bomann-Museum in Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Hochbau und Gebäudewirtschaft
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Betriebsausschuss der Celler Zuwanderungsagentur
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Vorberatung
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10.03.2022
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus
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Vorberatung
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26.01.2022
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16.03.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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22.03.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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23.03.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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24.03.2022
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend
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Vorberatung
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28.04.2022
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Geplant
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Ausschuss für Soziales und Integration
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Vorberatung
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12.05.2022
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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24.05.2022
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Erledigt
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Feuerschutzausschuss
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Vorberatung
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31.05.2022
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●
Geplant
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Sportausschuss
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Vorberatung
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23.06.2022
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Erledigt
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Betriebsausschuss Stadtentwässerung Celle
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Vorberatung
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23.06.2022
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●
Wartend
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Wartend
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
In den letzten Jahren ist es in der öffentlichen Bedürfnisanstalt am Schlossplatz immer wieder zu Ausfällen durch massive Fehlnutzungen und Sachbeschädigungen durch diverse Nutzende gekommen, siehe hierzu die Anlage „Öffentliches WC Bomann-Museum – Fotodokumentation Verschmutzung und Vandalismus“. Dies konnte auch durch regelmäßige Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst nicht reduziert werden.
Zu den zeitlichen Ausfällen kommen noch entsprechende finanzielle Aufwendungen für die Reparaturen hinzu. Die Bauunterhaltungskosten (im Wesentlichen aufgrund von Vandalismus) beliefen sich in den letzten drei Jahren auf durchschnittlich rund 4.700 €. Im Vergleich dazu beliefen sich die Bauunterhaltungskosten der WC-Anlage Hafenstraße, wenngleich die Anlage kleiner ist, auf rund 750 € (Stand 2020). Hinzukommen weitere Kosten für Sonderreinigungen je „Fehlnutzung“ von rund 100 €.
Um diese mutwilligen Eingriffe in die Funktionsfähigkeit der Bedürfnisstätte weitestgehend zu minimieren und um eine funktionstüchtige, saubere WC-Anlage für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Touristinnen und Touristen zur Verfügung stellen zu können, ist die Installation von Bezahlautomaten vorgesehen.
Die Installation der Bezahlautomaten beläuft sich inkl. aufwendiger Anpassungsarbeiten für Elektroversorgung und Anpassung der Bestandstüren an die E-Öffnung auf geschätzte 10.000 €. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Nutzungsgebühr in Höhe von 0,50 € und der Annahme von rund 100 Nutzungen pro Tag hat sich die vorbenannte Investition nach 200 Tagen amortisiert.
Für die jährliche Wartung der beiden Bestandstüren mit E-Öffnung wird ein finanzieller Aufwand in Höhe von 600 € (300 € je Tür) geschätzt.
Eine Recherche hat gezeigt, dass weitere Kommunen Gebühren für die Nutzung ihrer öffentlichen WC-Anlagen nehmen. Hierbei wurden zwei Konzepte vorgefunden, Gebühren für die Nutzung aller öffentlichen WC-Anlagen oder nur in Teilen.
Folgende Städte nehmen nach Auskunft an allen Standorten Gebühren für die Nutzung ein:
- Rostock (~210.000 Einwohner)
- Bad Salzuflen (~54.000 Einwohner)
Folgende Städte nehmen nach Auskunft vereinzelt Gebühren für die Nutzung ein:
- Soltau (~22.000 Einwohner)
- Uelzen (~34.000 Einwohner)
- Hannover (~530.000 Einwohner)
- Düsseldorf (~620.000 Einwohner)
- Berlin (~3,645 Mio. Einwohner)
Der Vandalismus und die Verschmutzungen lassen sich nach Auskunft der Ansprechpartner zwar nicht gänzlich ausschließen, jedoch war die Meinung einhellig, dass die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von öffentlichen WC-Anlagen die vorbenannte Problematik deutlich verbessert hat. Bei den angefragten Kommunen sind die Gebühren schon seit Jahren in der Anwendung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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110,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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583,4 kB
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