Beschlussvorlage - BV/0122/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Verschiebung der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses und der Kapitalflussrechnung, § 179 Abs. 1 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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16.06.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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07.07.2022
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Sachverhalt:
Der Beschluss der Gesamtabschlussrichtlinie vom 17.06.2021 (BV/0147/21) erfolgte unter Vorbehalt der geplanten Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Die zum 01.11.2021 in Kraft getretene Novellierung erfordert nun auf Grundlage des neuen § 179 Abs. 1 NKomVG den gesonderten Beschluss
- einer erstmaligen Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 und
- einer erstmaligen Aufstellung der Kapitalflussrechnung (auf Grundlage des Gesamtabschlusses 2021) für das Jahr 2022.
Der Beschluss der Gesamtabschlussrichtlinie bleibt inhaltlich unverändert.
