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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0122/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die erstmalige Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 sowie die erstmalige Aufstellung einer Kapitalflussrechnung für das Jahr 2022

 

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Sachverhalt:

 

Der Beschluss der Gesamtabschlussrichtlinie vom 17.06.2021 (BV/0147/21) erfolgte unter Vorbehalt der geplanten Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Die zum 01.11.2021 in Kraft getretene Novellierung erfordert nun auf Grundlage des neuen § 179 Abs. 1 NKomVG den gesonderten Beschluss

-          einer erstmaligen Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 und

-          einer erstmaligen Aufstellung der Kapitalflussrechnung (auf Grundlage des Gesamtabschlusses 2021) für das Jahr 2022.

Der Beschluss der Gesamtabschlussrichtlinie bleibt inhaltlich unverändert.

 

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