Beschlussvorlage - AN/0306/21-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP-Fraktion "Gastronomische Außenbewirtschaftung in der Altstadt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 16 Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von kommunalen Strukturen für Arbeit und Wirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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16.06.2022
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Erledigt
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Anhörung
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22.06.2022
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Sachverhalt:
Der Antrag Nr. AN/0306/21 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Liegenschaften am 25.05.22 in der Antragsstellung verändert und der Verwaltung zur Prüfung übergeben. Die Verwaltung solle bis zum Verwaltungsausschuss am 06.07.2022 prüfen, ob die Sperrzeiten an Freitagen und Samstagen auf 24 Uhr vorschoben bzw. entfallen könnten. Sollte es rechtlich möglich sein, sollen diese auf Probe bis Ende September 2022 angepasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich gilt in Deutschland die gesetzliche Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. Diese auch für die Außengastronomie geltende Nachtruhe regelt die TA-Lärm. Die in Ziffer 6.1 der TA Lärm (abhängig von der bauplanerischen Zuordnung und unterschieden nach Tages- bzw. Nachtzeit geregelten Immissionsrichtwerten für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden) sind grundsätzlich einzuhalten. Dabei ergibt sich gemäß Ziffer 6.4 der TA eine Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. Die Celler Innenstadt gilt als Kerngebiet, so dass hier ein Beurteilungspegel in der Nachtzeit von 45 dB(A) einzuhalten ist. Zum Vergleich: Ein normales Gespräch im Außenbereich erzeugt bereits ca. 60 dB(A), leiser Regen ca. 45 dB(A).
Mit der Rechtsverordnung der Stadt Celle über die Sperrzeit für die Außenbewirtung von Gaststätten (Sperrzeitverordnung), die einstimmig im Rat der Stadt Celle beschlossen wurde, wurde die Nachtruhe für die Außengastronomie bereits 2018 auf 23:00 Uhr verlagert. Hierbei wurden die rechtlichen Möglichkeiten der TA-Lärm, Verschiebung der Nachtruhe um eine Stunde von 22:00 Uhr auf 23:00 Uhr, ausgeschöpft. Weitere gesetzlich zulässige Möglichkeiten, die Nachtzeit bis 24:00 hinauszuschieben, bestehen nicht. Die Freizeitlärmrichtlinie findet für Gaststätten keine Anwendung. Eine Aussetzung der Sperrzeitverordnung würde bedeuten, dass bereits ab 22:00 Uhr der Beurteilungspegel von 45 dB(A) in der Außengastronomie greift und damit das im Antrag verfolgte Ziel verfehlt wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,4 kB
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