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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0103/22-1

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Wietzenbruch

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag wurde inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten für den Bereich des Ortsteils Wietzenbruch die derzeit vorhandenen Kita-/Grundschulplätze darzustellen und sie dem erwarteten Bedarf nach Bezug der geplanten Wohnbebauung gegenüberzustellen.

 

Antwort:

Der Fachbereich 4 – Bildung und Kultur- führt hierzu aus, dass die Grundschule bei der Ausweisung von etwa 20 Wohneinheiten (WE) noch ausreichende Kapazitäten habe. Die Kapazitäten der Kindertagesstätte sind derzeit erschöpft. Bei einer Ausweisung von etwa 20 WE können Kinder in der Kita Neustadt aufgenommen werden. Dort erfolgt derzeit ein Anbau, der zum Jahresende fertiggestellt sein soll. Die Kita Neustädter Holz wird anschließend über zwei weitere Gruppen (eine Kita- Gruppe und eine Krippengruppe) verfügen.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Vorhabenträger durch einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch an den Folgekosten einer städtebaulichen Maßnahme zu beteiligen. Hierzu ist eine weitere Prüfung in den betroffenen Bauleitplanverfahren erforderlich.

 

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Anlagen

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