Beschlussvorlage - BV/0247/21
Grunddaten
- Betreff:
-
101. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Sonderbaufläche Herrenwiese" - Entwurf und erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.06.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Neuenhäusen, Blumlage/ Altstadt
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der 101. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Sonderbaufläche Herrenwiese“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren erneute öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Blumlage / Altstadt
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 0,9 km
Größe des Plangebietes: ca. 0,9 ha.
Geplante Nutzung: Sonderbaufläche (Wohnmobilstellplatz)
Nach der Ausweisung eines ersten Bauabschnitts des Wohnmobilstellplatzes durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 „77er Straße/ Süd“ besteht weiterer Bedarf für Stellplätze. Durch die Celler Parkbetriebe GmbH wird der erste Bauabschnitt des Wohnmobilstellplatzes betrieben. Mit dem vorliegenden Beschluss zur erneuten Auslegung der 101. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle wird der Entwurf der Änderung auf die geänderte Planung angepasst. Im parallel betriebenen Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 161 „Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes an der Herrenwiese“ haben sich nach der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden Änderungen ergeben. Das Plangebiet des Bebauungsplans und dadurch auch der 101. Änderung des Flächennutzungsplans wurde reduziert und der Abstand zur Fuhse wurde vergrößert.
Die Parkbetriebe betreiben auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Verwaltung die Planung. Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.
Bisher ist das Areal als Grünfläche dargestellt. Geplant ist die Darstellung als Sonderbaufläche für eine Wohnmobilstellplatzanlage.
Die Fläche befindet sich vollständig im Überschwemmungsgebiet der Fuhse, sodass die Anforderungen gemäß § 78 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und der baulichen Umsetzung geprüft werden. Für den Bebauungsplan Nr. 161 „Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes an der Herrenwiese“ liegt eine Ausnahmegenehmigung mit Nebenbestimmungen nach § 78 Abs. 2 WHG durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Celle vor.
Die Anhörung der Ortsräte Blumlage/ Altstadt und Neuenhäusen erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG am 14.07.2021.
Auswirkung für Integration:
keine
Klimaauswirkungen:
Das Plangebiet weist ein Stadtrandklima auf. Die Grünfläche dient der Kaltluftproduktion. Der Landschaftsrahmenplan (Entwurf) stellt für das Gebiet eine mittlere potenzielle Überwärmungsintensität und eine hohe potenzielle Durchlüftungsintensität dar. Emittierende Betriebe sind in der Umgebung nicht vorhanden. Die Flächenversiegelung führt innerhalb des Plangebietes zu Veränderungen des Kleinklimas. Aufgrund der geringen Größe und der guten Durchlüftung kommt es jedoch nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima / Luft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
771,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
825,6 kB
|
