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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0130/22

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Blumlage/ Altstadt, Neuenhäusen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 "Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes an der Herrenwiese" mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 64 der Stadt Celle "77er Straße / Süd", 3. Änderung sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:   Ortsteil Blumlage / Altstadt und Neuenhäusen

Entfernung zum Stadtzentrum:  ca. 0,9 km

Größe des Plangebietes:   ca. 0,9 ha.

Geplante Nutzung:    Sondergebiet (Wohnmobilstellplatz)

 

Nach der Ausweisung eines ersten Bauabschnitts des Wohnmobilstellplatzes durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 „77er Straße/ Süd“ besteht weiterer Bedarf für Stellplätze. Durch die Celler Parkbetriebe GmbH wird der erste Bauabschnitt des Wohnmobilstellplatzes betrieben. Mit dem vorliegenden Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans Nr. 161 der Stadt Celle wird der Entwurf auf die geänderte Planung nach der der frühzeitigen Beteiligung angepasst. Parallel wird durch die 101. Änderung des Flächennutzungsplans die Ausweisung der Stellplatzanlage planerisch vorbereitet. Das Plangebiet des Bebauungsplans wurde reduziert und der Abstand zur Fuhse wurde vergrößert.

 

 Die Parkbetriebe betreiben auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Verwaltung die Planung. Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.

 

Bisher ist das Areal als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz festgesetzt. Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplatz“.

 

Die Fläche befindet sich vollständig im Überschwemmungsgebiet der Fuhse, sodass die Anforderungen gemäß § 78 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und der baulichen Umsetzung geprüft werden. Für den Bebauungsplan Nr. 161 „Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes auf der Herrenwiese liegt eine Ausnahmegenehmigung mit Nebenbestimmungen nach § 78 Abs. 2 WHG durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Celle vor.

 

Die Anhörung der Ortsräte Blumlage/ Altstadt und Neuenhäusen erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG am 14.07.2021.

 

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Auswirkung für Integration:

 

Keine.

 

Klimaauswirkungen:

 

Die Umwandlung einer Sportplatzfläche in teilweise versiegelte Flächen für eine temporäre Nutzung durch Wohnmobile hat keine erheblichen Auswirkungen für das Lokalklima. Kleinklimatisch kommt es zwar durch die starke Versiegelung zu Beeinträchtigungen, die aber durch die Festsetzung von Baumpflanzungen vermindert werden. Durch die vorgesehenen Baumpflanzungen können auch die Folgen des Klimawandels abgemildert werden. Bei einer durchschnittlichen Verweildauer der Wohnmobilisten von 3 Tagen erfolgt durch die Zunahme des KFZ-Verkehrs eine geringfügige zusätzliche Belastung mit Luftschadstoffen, die aufgrund der guten Durchlüftung allerdings nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft führen. Die Kaltluftleitbahn der Fuhse wird durch das temporäre Aufstellen von Wohnmobilen nicht erheblich beeinträchtigt.

 

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Anlagen

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