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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0126/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

a.)    den Jahresabschluss 2019 und die Entlastung des Oberbürgermeisters und

b.)    den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 6.510.372,04 € gem. § 24 KomHKVO zur Minderung des Sollfehlbetrags aus kameralem Abschluss zu verwenden.

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Sachverhalt:

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2019 wurde durch den Oberbürgermeister, vertreten durch den Ersten Stadtrat, am 23.03.2022 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 02.02.2021 mit allen Bestandteilen zugeleitet und zuletzt am 04.01.2022 durch Änderungen ergänzt. Die Prüfung wurde im Zeitraum November 2021 bis März 2022 durchgeführt.

 

In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 vom 31.03.2022 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt trotz des um 1,3 Mio. € zu hoch ausgewiesenen Jahresergebnisses, die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses. Der Rat beschließt gem. § 58 Abs.1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Das Jahr 2019 schließt mit dem nachstehenden Jahresüberschuss ab:

im ordentlichen Ergebnis mit - 2.833.588,23 € und

im außerordentlichen Ergebnis mit + 9.343.960,27 €.

Es ergibt sich ein Jahresergebnis = Überschuss in Höhe von 6.510.372,04 €.

Die Haushaltsplanung für 2019 ergab noch einen Fehlbetrag in Höhe von 1.980.400,- €, somit ist das Jahresergebnis 8.490.772,04 € besser ausgefallen als geplant.

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2019 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

Gem. § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG nimmt der Oberbürgermeister zu dem Schlussbericht und den enthaltenen Prüfungsfeststellungen (PF) wie folgt Stellung:

 

5 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Im Prüfungsbericht wird angemerkt, dass das Jahresergebnis, eine entscheidende Kennzahl bei der Beurteilung der Ertragslage, um den Betrag von 1,3 Mio. € zu hoch ausgewiesen ist. Details dazu können den Gliederungspunkten 7.1.2, 7.2.13 und 8 entnommen werden:

  

Sachverhaltsdarstellung:

Im Rahmen der Ausschüttung von Beteiligungserträgen des BGA Congress Union wird Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag vom Finanzamt einbehalten. Diese Steuern werden aufgrund der gegebenen steuerlichen Rahmenbedingungen wieder erstattet und stellen somit eine Forderung der Stadt Celle gegenüber dem Finanzamt dar. Im Haushaltsjahr 2019 wurden diese Forderungen zum Zeitpunkt der Ausschüttung als Ertrag berücksichtigt und ebenfalls zum Zeitpunkt der späteren Bescheiderteilung durch das Finanzamt. Somit wurde dieser Vorgang doppelt als Ertrag gebucht. 

 

Ursache für die Doppelerfassung war eine Veränderung im Buchungsablauf. Einbehaltene Steuern aus Ausschüttungen sind im Zuge der periodengerechten Zuordnung unmittelbar als Forderungen gegenüber dem Finanzamt einzubuchen und dürfen nicht erst im Rahmen des Steuerbescheides im Folgejahr Berücksichtigung finden.

 

Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Doppelerfassung im Februar 2022 befanden sich die Arbeiten für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 in der Endphase. Das Zahlenwerk war fertiggestellt, es wurde mit Hochdruck am Anhang und am Rechenschaftsbericht 2020 gearbeitet. Parallel fanden bereits die Jahresabschlussarbeiten für den Jahresabschluss 2021 statt. Die Verwaltung hat sorgfältig abgewogen, ob zu diesem Zeitpunkt eine Korrektur des Jahresabschlusses 2019 sinnvoll ist, birgt das späte Eingreifen in das Zahlenwerk doch immer die Gefahr, dass sowohl im abzuschließenden Jahr, als auch in den Folgejahren Folgefehler auftreten können. Auch die Prüfungshandlungen waren zu diesem Zeitpunkt bereits weit fortgeschritten, das gesamte Zahlenwerk, Anhang und Rechenschaftsbericht hätten komplett neu erstellt und geprüft werden müssen. Die Kernaussage, eines sehr guten positiven Ergebnisses, hätte sich jedoch nicht geändert. Wir haben uns deshalb für eine Unterbrechung der Jahresabschlussarbeiten 2020 und eine entsprechende Korrektur im Haushaltsjahr 2020 entschieden.

 

Um einen solchen Buchungsfehler zukünftig zu vermeiden, wurden die Abläufe entsprechend angepasst. Es wurden sachverhaltsbezogenen Buchungsmuster angelegt, die Zuständigkeiten wurden gebündelt und genau definiert, vor Jahresabschluss erfolgt zukünftig eine Abstimmung der Ausschüttungen mit dem GF der Verwaltungs-GmbH Städtische Union.

 

6.3.2 Auftrags- und Vergabewesen (PF)

Im Prüfungsbericht wird festgestellt, dass die rechtlichen Vorgaben für das Vergabewesen 2019 in mehreren Fällen mit einem Gesamtvolumen von 155 TEUR von den Fachdiensten nicht beachtet wurde:

 

Gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG prüft das RPA die Vergaben vor Auftragserteilung. In der "Dienstanweisung für das Vergabewesen der Stadt Celle" ist der Umfang der Prüfung konkret geregelt. Die beanstandeten 155 TEUR ergeben sich aus 12 Einzelfällen mit einem Volumen von jeweils bis zu 57 TEUR, der durchschnittliche Wert der fehlerhaften Vergaben beträgt somit 12.916,67 €. Prozentual wurden 96,3% der 324 Vergaben bzw. 99,57% des Gesamtvolumens von 35.655.000,- € dem RPA vorgelegt. Die Fachdienstleitungen wurden im Rahmen der Prüfung erneut auf ihre Verantwortung zur Einhaltung der Vorschriften der Dienstanweisung hingewiesen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen 

 (ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

     

Höhe der geplanten Auszahlungen:

     

Geplante Projektdauer:

     

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

     

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

     

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration:

 

 

 

Klimaauswirkungen:

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Anlagen

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