Beschlussvorlage - BV/0165/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 169 Sch der Stadt Celle "Arrondierung Schnuckendrift / Am Stellhorn" im Ortsteil Scheuen Straßenumbenennung eines Teilstücks der "Schnuckendrift" im Ortsteil Scheuen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Verkehr
- Zuständigkeit:
- Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
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Entscheidung
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14.09.2022
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23.11.2022
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Erledigt
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Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Die im Ortsteil Scheuen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 169 Scheuen „Arrondierung Schnuckendrift / Am Stellhorn“ herzustellende Planstraße soll benannt werden (Straßenname 1).
Nach § 93 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 des zum 01.11.2011 in Kraft getretenen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes entscheidet der Ortsrat über die Benennung einer Straße, die ausschließlich in der Ortschaft gelegen ist. Benennungsvorschläge für die Planstraße (Straßenname 1) werden in der Sitzung gemacht.
Aufgrund der anzupassenden Hausnummernvergabe im Teilstück „Schnuckendrift“ westlich der Einmündung „An der Lake“ soll auch der der Anlage zu entnehmende Teilabschnitt umbenannt werden (Straßenname 2).
Nach § 93 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 des zum 01.11.2011 in Kraft getretenen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes entscheidet der Ortsrat über die Umbenennung einer Straße, die ausschließlich in der Ortschaft gelegen ist.
Umbenennungsvorschläge für das Teilstück „Schnuckendrift“ westlich der Einmündung „An der Lake“ (Straßenname 2) werden in der Sitzung gemacht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,3 MB
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