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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0173/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 169 Sch der Stadt Celle „Arrondierung Schnuckendrift/Am Stellhorn“ sowie dem dazugehörigen Konzept wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:    Scheuen

Entfernung zum Stadtzentrum:  rd. 5,6 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:    rd. 1,4 ha

Geplante Nutzungen:     Wohnen

Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits in Lagen am Stadtrand zu schaffen.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken aus dem Ortsteil Scheuen sollen zusätzlich zu den bereits im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 Sch der Stadt Celle „Südlich Schnuckendrift“ realisierten 13 Baugrundstücke weitere Wohnbaugrundstücke im Rahmen der Eigenentwicklung geschaffen werden. Dadurch wird insbesondere der Nachfrage junger Familien mit Kindern entsprochen. Die direkt westlich an die Arrondierung „Südlich Schnuckendrift“ angrenzende Fläche bietet sich für eine weitere städtebauliche Arrondierung an.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine ca. 1,4 ha große Fläche nördlich der Celler Innenstadt. Das Plangebiet erstreckt sich südlich der Straße „Schnuckendrift“ und wird im Osten durch die Bebauung des Wohngebietes „Südlich Schnuckendrift“ begrenzt. Südlich und westlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Plangebiet an. Die westlich verlaufende Straße „Am Stellhorn“ weist eine Entfernung von ca. 60 m zum Plangebiet auf. Auf ein direktes Heranrücken an die Straße „Am Stellhorn“ wurde aufgrund möglicher Emissionen durch die Landesstraße sowie anliegender gewerblicher Nutzungen sowie möglicher anbaurechtlicher Bestimmungen nach NStrG (Anbauverbot gem. § 24 NStrG) verzichtet. Aufgrund der Nähe zum Ortsteil Groß Hehlen und den dort vorhandenen Einrichtungen der Daseinsvorsorge, ergänzt durch Angebote im Ortsteil Scheuen selbst sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, weist das Plangebiet trotz seiner vergleichsweisen peripheren Lage eine hohe Lagegunst auf.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft sowie einen untergeordneten Teil entlang der Straße Schnuckendrift als gemischte Baufläche dar. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden soll, gilt § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend. Demnach ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen, sodass die Planung nicht dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB widerspricht. Ein separates Änderungsverfahren ist nicht erforderlich.

Das Konzept für die bauliche Entwicklung des Plangebietes beinhaltet etwa 16 Bauplätze für den Einfamilienhausbau mit unterschiedlichen Grundstücksgrößen. Die Erschließung soll über eine neu anzulegende Ringerschließung über die nördlich verlaufende Straße „Schnuckendrift“ erfolgen. Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum historischen Ortskern Scheuens. Entsprechend des östlich angrenzenden Wohnbaugebietes „Südlich Schnuckendrift“ sollen auch im Plangebiet baulich-gestalterische und freiräumliche Charakteristika in Anlehnung an den Ortskern Berücksichtigung finden. So sollen Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften u.a. zu den Gebäudehöhen sowie Dachformen und -eindeckungen im Bebauungsplan vorgesehen werden.

Zusammenfassung vorliegender Gutachten

Prognose von Schallimmissionen

Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die Geräuscheinwirkungen durch Verkehrslärm (Straße und Schiene) sowie benachbarte gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe prognostiziert und bewertet. Bezüglich des Gewerbe-/Anlagenlärm werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiet unterschritten. Das witterungsbedingte Einbringen der Ernte kann als immissionsschutzrechtlich privilegiert angesehen werden. Hinsichtlich des Verkehrslärms kommt es im Plangebiet teilweise zu Überschreitungen der Orientierungswerte, was die Aufnahme passiver Schallschutzmaßnahmen erforderlich macht.

Baugrunduntersuchung und Baugrundgutachten

Im Untersuchungsgebiet ist aufgrund des Schichtenaufbaus eine dezentrale Regenwasserversickerung möglich. Vom Oberboden im Bereich des Plangebietes ist keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit über den Wirkungsgrad Boden-Mensch nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ableitbar. Die unterhalb des Oberbodens anstehenden Sande sind nach LAGA TR Boden in die Einbauklasse Z 0 einzustufen.

Bisheriges Verfahren

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 15.06.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 169 Sch der Stadt Celle „Arrondierung Schnuckendrift/Am Stellhornim beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 07.07.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 11.07.2022 bis einschließlich 12.08.2022 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.07.2022 (Absendedatum) bis zum 12.08.2022.

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

Die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen erfolgt durch einen externen Vorhabenträger (Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg, Erschließungsgesellschaft CGW mbH & Co. KG; ehem. Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH IDB & Co. Objekte Gifhorn-Wolfsburg-KG). Die entstehenden Kosten werden vom Vorhabenträger getragen. Die Stadt Celle begleitet das Verfahren fachlich und hoheitlich. Vertraglich wird dies durch zwei zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger geschlossene bzw. zu schließende Verträge gesichert: einen städtebaulichen Vertrag (Planungskostenvertrag) und einen Erschließungsvertrag.

Auswirkung für Integration: nein

Klimaauswirkungen: ja

Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung im Vergleich zur Nullvariante zusätzliche CO2-Äqulivalente entstehen werden.

Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen sowie eine Ortsrandeingrünung durch die Pflanzung einer Baum-Strauchhecke sollen dazu beitragen freigesetztes CO2 zu binden sowie die lokale Biodiversität durch ein breites Nahrungsangebot insbesondere für Brutvögel und Insekten zu verbessern und thermische Gunsteffekte in einer baulichen Umwelt zu erreichen.

Um den CO2-Fußabdruck bei der Erzeugung von Strom und Wärme zu verringern, wird die Nutzung solarer Strahlungsenergie (Solarthermie und Photovoltaik) im städtebaulichen Konzept begünstigt.

Weitere Maßnahmen zur Reduzierung klimarelevanter Auswirkungen werden im weiteren Verfahren geprüft.

 

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Anlagen

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