Mitteilungsvorlage - AN/0161/22-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der FDP-Fraktion "Anfrage aufgrund der ausgerufenen zweiten Stufe des "Notfallplans Gas": Mit welchen öffentlichen Leistungen kann die Stadt Celle einen wirkungsvollen Beitrag zum Einsparen von Energie leisten?"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 69 Stab Klimaschutz
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Kenntnisnahme
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21.09.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Celle sind auf die städtischen Angestellten sowie auf die städtischen Liegenschaften beschränkt, sodass sich hieraus die folgenden Maßnahmen ableiten lassen.
Innerhalb der städtischen Verwaltung hat eine Mitarbeitersensibilisierung durch einen Intraneteintrag zu einem energiesparenden Verhalten am Arbeitsplatz stattgefunden. Hier wurden unter anderem auf das richtige Lüften und die richtige Nutzung der Beleuchtung hingewiesen.
Zusätzlich wird als kurzfristige Maßnahme die Installation von Bewegungsmeldern in den Verkehrsflächen des neuen Rathauses durchgeführt.
Weiterhin wurde die Warmwasserbereitung an den Waschtischen über Durchlauferhitzer abgeschaltet. Ausgenommen hiervon sind aufgrund von technischen Bestimmungen lediglich die Behinderten-WCs.
Die Außenbeleuchtung an den kommunalen Liegenschaften ist abgeschaltet. Noch im Einsatz befindliche Leuchten dienen hierbei der Verkehrssicherheit und als Schutz vor Vandalismus.
Die Abschaltung von Lichtsignalanlagen wird, sofern die Verkehrssicherheitspflicht dies ermöglicht, ebenfalls durchgeführt. Die Verkehrsbeleuchtung wird abends 30 Minuten später eingeschaltet und morgens 30 früher ausgeschaltet.
Die Temperatur in den Büroräumen ist in den Heizperioden auf das gesetzlich erlaubte Minimum abgesenkt worden.
Für das Badeland Celle wurden in der „AG Energiekrise“ am 18.08.2022 folgende Maßnahmen zur Umsetzung ab dem 01.10.2022 vorgesehen:
- Das Badeland wird teilweise im Winter geschlossen. Hier wird lediglich das Schwimmer- und Lehrschwimmbecken geöffnet, damit die Schwimmkurse der Kinder und Jugendlichen weiterhin stattfinden können.
- Die Sauna verbleibt zusätzlich im Teilbetrieb.
- Im Sommer wird zukünftig kein zusätzlicher Hallenbetrieb angeboten. Der Freibadbetrieb im Badeland Celle läuft in der Zeit vom Mai bis August unbeheizt.
Das Freibad Westercelle wird weiterhin regenerativ beheizt. Hierfür wird der bisherige Einsatz von Solarthermie-Absorbern in Verbindung mit Geothermie, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen ausgebaut.
In den kommunalen Sportstätten wird die Warmwasserbereitung vollständig abgeschaltet.
Weitere Informationen aus der Sitzung der „AG Energiekrise“ am 18.08.2022 haben Ihre Ratsmitglieder aus der Fraktion bereits am 19.08.2022 via Email erhalten.
Die Anfrage wurde damit inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,9 kB
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