Beschlussvorlage - AN/0342/21-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP-Fraktion "Realisierung von leistungsfähigen Photovoltaik Anlagen im Stadtgebiet"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beteiligt:
- 65 Hochbau und Gebäudewirtschaft
- Zuständigkeit:
- Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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21.09.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Frage 1:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen welche qualifizierten Standorte für Photovoltaik Freilandanlagen geeignet sind. Diese Bestandsaufnahme soll sich sowohl auf städtische Freiflächen, als auch auf Flächen entlang von Verkehrstrassen beziehen. Hier kommen aus unserer Sicht grundsätzlich sämtliche Straßenzüge im Stadtgebiet inBetracht, ungeachtet Ihrer jeweiligen Klassifizierung.
Antwort:
Grundsätzlich ist zwischen Freiflächen-Photovoltaik z.B. auf landwirtschaftlichen Flächen und der Photovoltaik in Siedlungsbereichen, z.B. auf Dachflächen, an Lärmschutzwänden etc. zu unterscheiden.
Bezüglich der Freiflächen-Photovoltaik erarbeitet der Fachdienst 61.1 Stadtplanung eine Strategie, die geeignete Standorte für Freiflächen-Photovoltaik ermittelt. Die Ermittlung optimaler Standorte erfolgt anhand eines Kriterienkatalogs. Dabei werden ähnlich wie bei der Standortsuche für Windenergieanlagen harte und weiche Auswahlkriterien aufgestellt. Harte Auswahlkriterien schließen eine Nutzung von Flächen durch Freiflächen-Photovoltaik aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen aus. Daneben gibt es weiche Auswahlkriterien, die einer Abwägung zugänglich sind.
Der Kriterienkatalog wird derzeit erarbeitet und dann als Flächenkulisse im Stadtgebiet angewandt. So gefiltert werden sich Flächen ergeben, die hinsichtlich einer Nutzung durch Freiflächen-Photovoltaik geringe Raumwiderstände aufweisen. Hier ergeben sich auch Flächen entlang von Verkehrstrassen ungeachtet der jeweiligen Klassifizierung.
Frage 2:
Für die Aufnahme derartiger Anlagen kommen neben Bauten im Bestand auch in Planung befindliche Eigen- und Fremdgebäude infrage, deren Dächer für die Aufnahme von Photovoltaikanlagen genutzt werden könnten (Beispiel: Neubauten im Bereich des AKH Celle, Schulen, Sporthallen).
Antwort:
Der Fachdienst Hochbau und Gebäudewirtschaft rüstet stadteigene Gebäude mit entsprechend geeigneten Dachflächen in Eigenregie und teils in Kooperation mit den Stadtwerken sukzessive mit Photovoltaik-Anlagen aus. So sind in den letzten Jahren bereits Photovoltaik-Anlagen auf Grundschule Waldweg, Grundschule Vorwerk, der Hauptfeuerwache und der Krippe Groß Hehlen entstanden. Der Osttrakt der Grundschule Altencelle ist soweit vorgerüstet und wartet aktuell noch auf die Umsetzung. Weitere Anlagen sollen auf den Dachflächen der Grundschule Westercelle und einer Fahrzeughalle des neuen Bauhofs an der Hohe Wende entstehen. Um weitere potentielle Dachflächen auf stadteigenen Immobilien zu identifizieren, erfolgt ein Abgleich der Bestandsimmobilien mit dem Solarkataster. Bei den kommenden Neubauten wird die Installation von PV-Anlagen grundsätzlich geprüft und nach Möglichkeit auch umgesetzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,9 kB
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