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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0182/22-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Eine Reflexion über Weiterentwicklungsmöglichkeiten des ÖPNV ist insbesondere für die Stadtbuslinien zweckmäßig, da der Landkreis Celle als zuständiger örtlicher Aufgabenträger die Erbringung von Verkehrsleistungen auch auf den Stadtbuslinien im September 2023 für eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren neu ausschreiben wird. Die Stadt Celle will sich hier gestaltend einbringen und führt diesbezüglich auf verschiedenen Ebenen seit geraumer Zeit Gespräche.

 

Hinsichtlich dieses Ziels beauftragte die Stadt Celle das Berliner Unternehmen Interlink, das bestehende Liniennetz zu analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung vor allem hinsichtlich der Erreichbarkeit und Stärkung der Innenstadt vorzuschlagen. Die Ergebnisse aus dieser Mobilitätsstudie sollen im März 2023 vorliegen und werden anschließend politisch beraten.

 

Ohne den Ergebnissen vorgreifen zu können und zu wollen, beantwortet die Verwaltung die Fragen 1-5 aus AN/0182/22 im Zusammenhang wie folgt:

 

Eine Befragung zur Nutzung des ÖPNV wird aus Sicht der Verwaltung in erster Linie beim Aufgabenträger und Besteller der Verkehrsleistungen, dem Landkreis Celle, und/oder beim aktuellen Betreiber CeBus gesehen, abhängig von den Zielformulierungen einer Befragung. Unabhängig davon wird die Firma Interlink für die Stadt Ergebnisse aus Zählungen vorstellen, die Schlüsse zulassen sollen, ob außerhalb von Verkehrsspitzen in den Morgenstunden (paralleler Berufs-/Schülerverkehr) die eingesetzten Busgrößen, vor allem Gelenkbusse, weiterhin zweckmäßig sind.

 

Für einen Betreiber mag es wirtschaftlicher sein, Gelenkbusse auch in Schwachlastzeiten weiterhin einzusetzen, als diese im Tagesverlauf gegen Standardbusse oder andere Bustypen zu tauschen. Dadurch würde sich der Fahrzeugbestand des Betreibers deutlich erhöhen, was sich in höheren Investitionskosten bei Neu- oder Ersatzbeschaffungen und in höheren Betriebskosten niederschlagen würde.

 

Kleinere Bustypen, z.B. Midibusse oder Kleinbusse, sind grundsätzlich für den Betrieb denkbar, ebenso wie Taktverdichtungen tagsüber sowie die Ausweitung von Betriebszeiten in den Abend hinein. Neben Investitionen in einen anderen Fahrzeugbestand sind hier die deutlich erhöhten Personalkosten – es wird erheblich mehr Fahrpersonal benötigt – die wesentlichen Bestimmungsfaktoren. Abgesehen davon wird es für Verkehrsunternehmen zunehmend schwerer, Fahrpersonal zu akquirieren.

 

Um Kosten für Mehrverkehre überschlägig zu kalkulieren, die aus Sicht des Aufgabenträgers Landkreis Celle von der Stadt Celle zu tragen wären, müsste für die Stadtbuslinien ein aktualisiertes Betriebsprogramm, ggf. unter Ausweitung von Betriebszeiten und/oder Taktverdichtungen, definiert werden. Die Berechnung des Mehraufwandes würde nach Auffassung der Verwaltung dem Aufgabenträger obliegen. Daher können über die Mehrkosten gegenwärtig keine Aussagen getroffen werden.

 

Aus den Ergebnissen der bestellten Mobilitätsstudie werden Vorschläge zur Verbesserung der Bedienungsqualität und zu zweckmäßigen Fahrzeuggrößen im Stadtverkehr erwartet. Dann wird eine Grundlage vorhanden sein, in Gespräche über ein verbessertes Betriebsprogramm einzutreten.

 

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Anlagen

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