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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0003/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

-          Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht

-          Steuerstelle der Stadt Celle

-          Tax Compliance Management Systems

 

Mit Beschlussvorlage BV/0305/16 hat die Verwaltung erstmals über anstehende Veränderungen bezüglich der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit Fragen des organisatorischen Umgangs mit steuerlichen Anforderungen informiert. Der Rat hat darauf basierend beschlossen, das neue Umsatzsteuerrecht im Rahmen des Optionsrechts zum spätmöglichsten Termin (seinerzeit ab dem 01.01.2021) anzuwenden. Zudem wurde die Verwaltung zur Minimierung steuerlicher Risiken beauftragt, ein Tax Compliance Management System (TCMS) aufzubauen. Es erfolgten seitdem jährliche Informationen über den Sachstand der Umstellung sowie den Aufbau des TCMS. Nunmehr wird folgender weiterer Zwischenbericht vorgelegt:

 

  1. Einführung der neuen Rechtslage

 

Die Einführung der neuen Rechtslage sollte final zum 01.01.2023 erfolgen. Die Stadt Celle hat hierfür alle fachlichen und organisatorischen Anforderungen umgesetzt.

 

Nunmehr hat der Bundesrat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 den juristischen Personen des öffentlichen Rechts ermöglicht, weiterhin bis zum 31.12.2024 zur alten Rechtslage zu optieren. Hintergrund sind erneut nicht hinreichende Konkretisierungen der steuerlichen Bewertung verschiedener Sachverhalte, die weiterhin rechtliche Unsicherheiten mit entsprechendem Haftungsrisiken auslösen. Hierzu gehören insbesondere Fragen zur rechtssicheren Umsetzung des Vorsteuerabzugs.

 

Die Stadt Celle wird auch diese erneute Verlängerung annehmen und erst zum 01.01.2025 auf die neue Rechtslage umstellen.

 

Bei der Umsetzung der neuen Umsatzbesteuerung wird sich für die Stadt Celle bezogen auf ihre Struktur und Umfang der Aufgabenwahrnehmung ein nicht unerheblicher Mehraufwand in der Sachbearbeitung, weiterhin aber nur ein sehr geringer finanzieller Vorteil aus der Vorsteuer ergeben.

Auswirkungen auf den vorgelegten Haushalt 2023 ergeben sich nicht, da die Umsatzsteuer als durchlaufender Posten keine Auswirkungen auf die Finanzkraft entfaltet und keine Vorteile aus einem möglichen Vorsteuerabzug zu erwarten sind.

 

Die erneute Verschiebung der finalen Umstellung wird die Stadt Celle dahingehend nutzen, in den nächsten 2 Jahren eine Testphase laufen zu lassen. Alle Abläufe und Ausgestaltungen finden ab Januar 2023 so statt, als wäre das neue Umsatzsteuerrecht bereits in Kraft getreten. Hierzu gehört neben einer zentralen Rechnungsstellung eine laufende Beteiligung der Steuerstelle der Stadt Celle hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen und Steuergestaltungsmöglichkeiten bei neuen Aufgaben oder veränderten Aufgabenausgestaltungen.

Das eröffnet die Möglichkeit, alle Abläufe zu etablieren und ggf. auch noch mal anzupassen, ohne dass zunächst steuerliche Risiken entstehen können. Zur finalen Umstellung werden die Abläufe dann bereits im Verwaltungsalltag etabliert und das steuerliche Risiko minimiert sein.

 

  1. Steuerstelle der Stadt Celle

 

Die steuerliche Sachbearbeitung nebst Vertragsprüfungen, interner steuerlicher Beratung sowie Umsetzung des TCMS obliegt der Steuerstelle der Stadt Celle. Diese ist im Fachdienst Finanzen, Abteilung Beteiligungen und Steuern, angesiedelt und umfasst aktuell 1 Vollzeitstelle sowie 3 Teilzeitstellen.

 

  1. Tax Compliance Management Systems (TCMS)

 

Wesentlicher Bestandteil der steuerlichen Absicherung der Stadt Celle ist das Tax Compliance Management System (TCMS). Der Rat hat die Richtlinie im Rahmen seiner Zuständigkeit hinsichtlich der Punkte 1 + 2 am 07.07.2022 beschlossen.

Die Richtlinie wird bereits in der täglichen Arbeit der Steuerstelle umgesetzt. So wird z.B. im Jahr 2023 erstmals ein eigenes hausinternes Schulungsangebot zu aktuellen steuerlichen Alltagsthemen angeboten. Zudem werden Überprüfungen der Wirksamkeit eingerichteter Prozessabläufe und Überwachungsinstrumenten stattfinden.

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