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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0112/22-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der o. g. Antrag ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Mit dem o. g. Antrag wird die Erarbeitung einer Fußverkehrsstrategie gefordert. Insbesondere sollen hierbei die Aspekte Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit für Fußgänger/Schulwegsicherheit, Beleuchtung der Fußwege und die Intensivierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs bei Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern aufgegriffen werden. Die Bewegungsflächen für den Fußverkehr wurden in den letzten Jahren an vielen Stellen ausgebaut und verbessert. Im Bereich der Altstadt werden durch ein flächendeckendes Netz von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen  eine Reihe wichtiger Ziele wie mehr und sichere Bewegungsmöglichkeiten für Fußgänger, Abbau von Emissionen, Aufwertung von historischen Plätzen und Straßen sowie Erhöhung der Attraktivität für Einkaufende, Touristen etc. erreicht. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang z. B. die zuletzt umgestalteten Bereiche Arno-Schmidt-Platz, Brandplatz und Robert-Meyer-Platz. Darüber hinaus wurde die wegweisende Beschilderung für Fußgänger insgesamt aktualisiert. In Wohngebieten wurden nahezu flächendeckend Tempo 30 Zonen eingerichtet, ebenso vor Schulen und Kindergärten. Dieses hat erheblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu fuß Gehende beigetragen. Auch durch die laufende Schulwegoffensive wurden zahlreiche Verbesserungen erreicht, z. B. an Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen.  Die Belange von Fußgängern werden bei jeder Neu- oder Ausbaumaßnahme berücksichtigt (z. B. Äußerer Ring, Hafenstraße, Brücke Speicherstraße). Angepasst auf die ortsspezifische Situation werden anforderungsgerechte Fußverkehrsanlagen hergestellt, Merkmale hierfür sind insbesondere entsprechende Oberflächen, Breiten, Neigungen, Bordabsenkungen, Querungseinrichtungen etc., hierbei werden auch die Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt, u. a. bei Querungen und beim Ausbau von Haltestellen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass es auch an eine angemessene Ausleuchtung der Fußverkehrsanlagen hohe Qualitätsansprüche gibt. In diesem Zusammenhang werden durch die Stadtwerke Celle nicht nur Projekt bezogen Neu- und Ausbaumaßnahmen dem Stand der Technik angepasst, sondern stadtweit in den Folgejahren das gesamte Beleuchtungsnetz modernisiert. Neben den baulichen Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs erfolgt durch die Verkehrsbehörde eine konsequente Überwachung des ruhenden Verkehrs in Fußgängerbereichen, es ist zu hoffen, dass auch die vor einiger Zeit erhöhten Bußgelder zu einer Reduzierung der Verstöße führt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass zur Förderung des Fußverkehrs keine weiteren Strategiepapiere erforderlich sind da die Belange der zu Fuß gehenden im laufenden Verwaltungshandeln ausreichend berücksichtigt werden.

 

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Anlagen

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