Beschlussvorlage - AN/0288/22-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der FDP-Fraktion "Sorgfältiger Umgang mit Anpflanzungen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Verkehr
- Zuständigkeit:
- Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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26.01.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Die besagte Fläche an der Burgstraße wurde in 2018 mit Setzlingen bepflanzt, die als Forstware eingekauft wurden. Aufgrund der Witterung sind ca. 60% der Pflanzen eingegangen.
Die Wässerungsgänge in dem Jahr 2018 wurden ausgeführt. Jedoch nach den ersten Erfahrungen auf der Fläche und den damals weiterhin zu erwartenden Extremtemperaturen eingestellt.
Dieses Vorgehen ist aus fachlicher Sicht durchaus korrekt. Bei Forstpflanzen wird mit einem Ausfall von Pflanzen gerechnet, der bei Bedarf in den folgenden Jahren nachgepflanzt wird, oder durch die verbliebenen Pflanzen kompensiert werden.
Ein großflächiges und dauerhaftes Wässern ist wirtschaftlich bei Aufforstungen nicht darstellbar. Auch bei einer Naturverjüngung kommt es regelmäßig dazu, dass Pflanzen ausfallen und von anderen Pflanzen kompensiert werden.
In einem der folgenden Jahren wurde zusammen mit der Oberschule und der Waldbehörde das Schulwaldprojekt ins Leben gerufen und untereinander abgestimmt. Um den Anforderungen der Waldbehörde zu entsprechen, mussten in Teilen Freiflächen für Magerrasenflächen geschaffen werden. Die Magerrasenflächen werden für deren Erhalt regelmäßig gemäht. Ein Großteil der Pflanzen die dabei abgemäht werden, sind die Sämlinge der spätblühenden Traubenkirsche. Diese gilt als invasive Art, für deren Unterdrückung eine regelmäßige mechanische Bekämpfung erforderlich ist.
Bei der Pflanzung und Pflege von Straßenbegleitgrün, schließt die Verwaltung mit Leistungsstarken Betrieben Verträge, die fachlich wie auch quantitativ in der Lage sein sollten diese Arbeiten fachgerecht durchzuführen. Die Kontrolle dieser Firmen wird ordnungsgemäß durch die Sachbearbeiter der Verwaltung durchgeführt. Sollten Bäume oder Sträucher ausfallen, so werden diese während der vereinbarten Pflege durch die Firmen ersetzt und dann wieder gemäß der Vorgabe und den Empfehlungen, der FLL-für Baumpflanzungen entsprechend lange gepflegt.
Der Einsatz von 1-Euro Jobs im Arbeitsfeld der Verwaltung unterliegt restriktiven Vorgaben und darf nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nur dort eingesetzt werden, wo kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefährdet wird. Dies können wir bei der Pflanzung und der Pflege von Straßenverkehrsgrün nicht gewährleisten.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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86,5 kB
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