Beschlussvorlage - BV/0325/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 36 Wce der Stadt Celle "Triftweg/ Am Ohlhorstberge", 1. Änderung eines Teilbereiches - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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07.02.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.02.2023
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Westercelle
Beschlussvorschlag:
- Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36 Wce der Stadt Celle "Triftweg/ Am Ohlhorstberge", 1. Änderung eines Teilbereiches sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
- Der Bebauungsplan Nr. 36 Wce der Stadt Celle "Triftweg/ Am Ohlhorstberge", 1. Änderung eines Teilbereiches mit der dazugehörigen Begründung wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Westercelle
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 3,5 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: ca. 4 ha
geplante Nutzungen: Mischgebiet und Gewerbegebiet
Der Bebauungsplan Nr. 36 Wce der Stadt Celle „Triftweg/Am Ohlhorstberge“ ist seit dem 21.01.2013 rechtskräftig. Mit der Aufstellung wurden ca. 4 km südlich der Celler Innenstadt im Ortsteil Westercelle zwischen dem Triftweg und der Bundesstraße ein allgemeines Wohngebiet sowie Mischgebiets- und Gewerbeflächen festgesetzt. Diese seinerzeitige Festsetzung stellte eine städtebaulich sinnvolle Abstufung dar und ermöglichte durch eine entsprechende Bebauung eine zukünftige Entwicklung, die sowohl dem bestehenden Gewerbegebiet als auch den im Norden vorhandenen Wohngebiet Rechnung trug. Im Bereich des Mischgebietes wurde in Richtung der Bundesstraße B 3 eine Musterhaussiedlung errichtet. Inzwischen wurde jedoch die Nutzung der Musterhaussiedlung aufgegeben und die Gebäude teilweise als Wohngebäude veräußert. Im restlichen Bereich des Mischgebietes haben sich bereits Wohnnutzungen angesiedelt. Gemäß dem städtischen Ziel, insbesondere Wohnraum für Familien zu schaffen, ist die Umnutzung der weiteren Musterhaussiedlung in Wohngebäude geplant. Da hiermit keine gleichwertige Durchmischung von Wohnen und Gewerbe mehr gegeben ist, muss das Mischgebiet neu gefasst werden. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ziel ist hierbei das verträgliche Miteinander von Gewerbe-, Büro- und Wohnnutzung. Der Bebauungsplan dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen im Ortsteil Westercelle und erfüllt als Maßnahme der Innenentwicklung die Anforderung für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch.
Bisheriges Verfahren
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 18.02.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 Wce „Triftweg/ Am Ohlhorstberge“ der Stadt Celle gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 09.11.2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren Ort und Dauer wurden am 09.11.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und wurde in der Zeit vom 10.11.2021 bis zum 10.12.2021 durchgeführt.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 36 Wce „Triftweg/ Am Ohlhorstberge“ und der zugehörigen Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung sowie deren Ort und Dauer wurden am 24.05.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 Wce „Triftweg/ Am Ohlhorstberge“ und die zugehörige Begründung haben in der Zeit vom 31.05.2022 bis zum 30.06.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 30.05.2022 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis zum 30.06.2022.
Der Ortsrat Westercelle ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 08.06.2022 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.
Auswirkung für Integration:
Wesentliche Auswirkungen für die Integration sind nicht erkennbar.
Klimaauswirkungen:
Mit der vorliegenden Planung wird für vorhandene Bausubstanz zukünftig eine Gewerbe- und Wohnnutzung ermöglicht. Wesentliche Klimaauswirkungen sind nicht erkennbar. Die Umnutzung vorhandener Bausubstanz ist in Bezug auf Klimaauswirkungen als begünstigend zu bewerten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1.005,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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280,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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