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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0281/22-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die kommunale Wärmeplanung ist als Pflichtaufgabe, unter anderem auch für die Stadt Celle, bis 31.12.2026 durchzuführen und zu veröffentlichen. Die ist in dem aktuellen niedersächsischen Klimaschutzgesetz unter dem § 20 (Wärmeplanung) aufgeführt.

Gegenwärtig wird die Ausschreibung der kommunalen Wärmeplanung durch ein externes Büro vorbereitet.

 

Zu den im Antrag aufgeführten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

 

  1. Die folgenden Inhalte der kommunalen Wärmeplanung werden als Leistung bei der Ausschreibung von der Stadt Celle gefordert:
  • Bestandsanalyse der vorhandenen Gebäudestruktur (Baualtersklassen, energetischer Zustand der Gebäudehülle, Zustand der Energieversorgung, Hauptnutzungsart der Gebäude etc.).
  • Erfassung und Beschreibung der Gemeindestruktur (u.a. Kartierung der Stadtteile und Quartiere).
  • Erstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz (Referenzjahr 2022 durch Klimaschutzkonzept in Bearbeitung).
  • Erstellung einer Potentialanalyse für das gesamte Stadtgebiet inkl.:
    • Darstellung der Potentiale zur Senkung des Wärmebedarfs durch energetische Sanierungsmaßnahmen,
    • Berechnung der Energieeinsparung nach Sektoren (Wohnen, GHD und Industrie),
    • Darstellung der räumlich verorteten Potentiale zur Nutzung von Erneuerbaren Energien in der (Strom- und) Wärmeversorgung inkl. Abwärmenutzung und KWK(K)-Anlagen,
  • Ableitung eines Zielszenarios.
  • Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs inkl. Umsetzungsfahrplan mit Zwischenzielen für das Jahr 2030 und Endziel 2040.
  • Festlegung der kommunalen Wärmewendestrategie.
  • Erstellung eines Abschlussberichts unter Einhaltung des Datenschutzes.

 

  1. Die kommunale Wärmeplanung in der Stadt Celle soll wie folgt umgesetzt werden:
  • Parallel zur Ausschreibung finden folgende Arbeitsschritte zur Vorbereitung statt:
    • Datensammlung parallel zur Ausschreibung:
      • Daten zu energetischen Verbrauchsdaten im Celler Stadtgebiet (Strom, Gas etc.),
      • Abfrage ob Katasterdaten für das Stadtgebiet vorliegen und in welchem Dateiformat,
      • Erfassung von Erzeugungsleistungen für Wärme bei den städtischen Liegenschaften,
      • Erfassung von Abwärmequellen und deren Lage zu potentiellen –abnehmern,
    • Vor-Ort-Begehung durch das Planungsbüro zur Erfassung der aktuellen, baulichen Situation.
    • Nach Auswertung der erhobenen Daten: Erstellung einer Potentialanalsye auf Quartiersebene,
    • Vorstellung der Ergebnisse im Rahmen eines Workshops für die Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Celle.
    • Erstellung einer gis-basierten Darstellung einzelner Quartiere mit Wärmebedarf und Deckung selbigen durch Einsatz von Erneuerbaren Energien mit Zeitkorridor zur Erreichung dieses Zustandes zu 100 Prozent,

 

  1. Folgender grober zeitlicher Rahmenplan wird gegenwärtig durch die Verwaltung verfolgt:
  • Die Vorbereitung der Ausschreibung sowie die Fertigstellung durch ein externes Fachbüro wird mit einem Zeitraum von 1,5 Jahren veranschlagt.

 

  1. Am Beispiel eines fiktiven Quartiers wird die kommunale Wärmeplanung veranschaulicht:
  • Erfassung der vorhandenen Quartiersstruktur (Wohn-, Misch-, Gewerbe- oder Industriegebiet)
  • Erfassung der im Gebiet vorhandenen Sektoren (Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD), Industrie & Landwirtschaft etc.)
  • Erfassung des vorhandenen Sanierungspotentials
  • Erfassung der bereits im Einsatz befindlichen Erneuerbaren Energien für die Strom- und Wärmezeugung
  • Ausweisung von Potentialflächen von Erneuerbaren Energien zur Wärmebereitstellung
  • Darstellung von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung aufgelöst auf Ebene eines Straßenzugs
  • Ableitung einer Wärmewendestrategie mit Zwischenziel 2030 bis zur CO2-neutralen Wärmeversorgung im Zieljahr 2040.

 

 

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Anlagen

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