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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0025/23-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zum Antrag Nr. AN/0025/23 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

zu 1. Fragen zur TinyHouse-Siedlung, Steinfurt/Celle, Fragen a)-d):

Abgeschoben wurde die Fläche bis zu einer Tiefe von etwa einem halben Meter. Punktuell wurde auf Grund von Hausmüll und zur Kampfmittelsondierung bis zu zwei Meter tief abgegraben. Der entnommene Oberboden wurde, wie in solchen Fällen üblich, gesiebt, vor Ort gelagert und fachgerecht entsorgt.

Für das Setzen der Kontrollschächte der SEC wurde bis in eine Tiefe von rd. 3 m gegraben, mit dazugehörigem Abpumpen des Grundwassers und Grabenverbau. Die Gräben konnten mit Aushubmaterial wieder verfüllt werden.

Der Boden wurde im Rahmen des Auskofferns für die Wege und Erschließungsstraße entnommen und abtransportiert und durch Schotter für die Schottertragschicht ersetzt. Der abtransportierte Boden wurde durch den Auftragnehmer je nach Möglichkeit wiederverwendet.

 

Für das Plangebiet hat der Kampfmittelbeseitigungsdienst (LGLN) nach Auswertung der Luftbilder eine Kampfmittelbelastung vermutet und daher das Gebiet als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft. Im Zuge der Baufeldfreimachung wurde ordnungsgemäß untersucht. Funde waren nicht zu verzeichnen, sodass auch keine Beseitigung und Unterrichtung erforderlich wurde.

 

zu 1. Fragen zur TinyHouse-Siedlung, Steinfurt/Celle, Frage e):

Hierzu wird auf die Vorlage AN/0047/22, Frage 3 verwiesen.

Als Waldeigentümer hat die Stadt Celle gemäß Waldgesetz das Recht, den Wald ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung umfasst auch die Entnahme von Bäumen. Geschützte Biotope oder Elemente (z.B. Quartiersbäume) liegen nicht vor.

 

zu 1. Fragen zur TinyHouse-Siedlung, Steinfurt/Celle, Fragen f)-g):

Zur Beantwortung der Frage wäre die Information hilfreich, woher die Information kommt, dass kein Obst oder Gemüse in der Steinfurt angebaut werden darf.  

 

Der Bebauungsplan beinhaltet kein Verbot zum Anbau von Obst und Gemüse. Siehe hierzu auch nachstehenden Auszug aus dem BPlan Nr. 159 der Stadt Celle „Steinfurt“:

 

A13.3 Anpflanzen von Bäumen auf den privaten Baugrundstücken: Je Baugrundstück im Allgemeinen Wohngebiet 1 (WA1) ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein standortgerechter Obstbaum zu pflanzen, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Die zu pflanzenden Obstbäume sind als Halb- oder Hochstamm mit einem Stammumfang von 7 bis 8 cm in 1 m Höhe zu pflanzen. Die Pflanzmaßnahmen sind nach dem Beginn der privaten Baumaßnahmen auf den jeweiligen Baugrundstücken auszuführen. Die Pflanzmaßnahmen sind spätestens jedoch innerhalb von zwei Vegetationsperioden nach Baubeginn fertigzustellen.

 

Im Jahr 2021 wurden durch das Gutachterbüro Jörke im Auftrag der Stadt Celle Untergrunderkundungen auf dem Grundstück „TinyHouse Siedlung, Steinfurt“ durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 6 Rammkernsondierungen bis in eine Tiefe von 4,00 m in den Untergrund gebohrt. Die dabei aufgenommenen Schichtenprofile und die im Labor untersuchten Bodenproben waren vollständig unauffällig und ergaben keinerlei Hinweise auf eine evtl. vorhandene Bodenverunreinigung bzw. Kontamination innerhalb des Baufeldes der geplanten TinyHouse Siedlung.

 

zu 1. Fragen zur TinyHouse-Siedlung, Steinfurt/Celle, Frage h):

Hierzu wird auf die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren, Vorlage BV/030/22, verwiesen, dessen Anlagen sowohl der Geo- und umwelttechnische Bericht als auch Umwelttechnische Bericht (Anlagen 10 und 11) sind. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher kein Erfordernis für eine erneute Untersuchung.

 

zu 1. Fragen zur TinyHouse-Siedlung, Steinfurt/Celle, Frage i):

Im Zuge des Bauleitverfahrens wurde zu den Verfahrensschritten der jeweilige Sachstand in der Begründung dargestellt. Diese Unterlagen (incl. der in dem Zeitpunkt jeweils vorliegenden Gutachten) waren während der Auslegungszeiten öffentlich einsehbar. Damit gingen vom Plangebiet zu keiner Zeit Gefährdungen aus.

 

 

 zu 2. Verkehrliche Situation „Obere Burgstraße“, Frage a):

Die Straße war vor Baubeginn sicher und wird auch nach Baubeginn noch verkehrssicher sein. Die Behauptung, dass hunderte von Schwerlastzügen dort entlanggefahren seien, wird zurückgewiesen. Tatsächlich sind es bislang deutlich unter hundert.

 

zu 2. Verkehrliche Situation „Obere Burgstraße“, Frage b):

Die Transporte wurden in Abstimmung mit Polizei und Verkehrsbehörde auf die Schulwegzeiten abgestimmt, um mögliche Konflikte weitestgehend zu vermeiden.

Die Wegnahme der Beschilderung der 5 t-Gewichtsbegrenzung wurde nach einer Verkehrsschau mit Anordnung vom 21.04.2016 umgesetzt mit dem Ziel, das Gebiet der Straßen Burgstraße ab Fischerstraße, Steinfurt und Altenceller Feld „verkehrszeichentechnisch zu überarbeiten und damit Verkehrszeichen abzubauen“. Hinweise auf eine eingeschränkte Belastbarkeit der Straße finden sich nicht.

 

zu 2. Verkehrliche Situation „Obere Burgstraße“, Frage c):

Baustellenbedingte Schäden sind bisher nicht bekannt. Sollten diese entstehen, werden sie nach dem Verursacherprinzip behoben.

Für den oberen Teil der Burgstraße sind verwaltungsseitig Schäden bekannt. In den nächsten Jahren sind keine Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. 

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Anlagen

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