Beschlussvorlage - BV/0012/23
Grunddaten
- Betreff:
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Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht (§ 25 BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Ortsrat Hehlentor
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Anhörung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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07.02.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.02.2023
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Sachverhalt:
Mit Aufgabe der militärischen Nutzung durch die britischen Streitkräfte im Jahr 2012, ging das insgesamt 28 ha umfassende ehemalige Kasernenareal im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sehr kurzfristig in die kommunale Planungshoheit über. Im Jahr 2015 wurde ein integriertes Entwicklungskonzept (IEK) aufgestellt. Die westliche Kasernenhälfte (sog. Nebelwerfer-Kaserne) konnte in der Zwischenzeit weitgehend für die Nachnutzung vorbereitet werden.
Die Entwicklung der ca. 15 ha großen Osthälfte (sog. Heeresgasschutzschule) erwies sich als wesentlich schwieriger. Deswegen wurde zur Konkretisierung der allgemeinen Vorgaben des IEK ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet, der die Entwicklung eines urbanen Wohnquartiers zum Gegenstand hat. Die Konversion des Kasernengeländes an der Hohen Wende eignet sich hervorragend zur Umsetzung der stadtentwicklungspolitischen Zielsetzung der Reurbanisierung von Brachflächen und innerstädtischen Nachverdichtung.
Durch die BImA wurde zur Vermarktung im Oktober 2022 ein Bieterverfahren zur Investorenansprache für die Osthälfte gestartet. Das Verfahren endet im Februar 2023.
Von städtischer Seite aus besteht ein großes Interesse an einer zügigen Umsetzung der Maßnahmen zur Revitalisierung des Quartiers. Mit dem Verkauf der BImA an einen privaten Dritten beschränken sich die städtischen Interventionsmöglichkeiten zunächst auf die Bauleitplanung und darauf aufbauende Verfahren. Es ist nicht auszuschließen, dass die städtebaulichen Missstände sich weiter verschärfen.
Eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1, Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gibt der Kommune ein gezieltes Instrument zur Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung an die Hand. Insbesondere soll etwaigen Immobilienspekulationen vorgebeugt werden können, zudem besteht direkter Einfluss auf die Umsetzung der städtebaulichen Ziele zur Entwicklung eines Wohnquartiers.
Dieses Satzungsvorkaufsrecht ermöglicht den Gemeinden die Sicherung einer langfristigen geordneten städtebaulichen Entwicklung durch eine gezielte, ausschließlich an städtebaulichen Interessen orientierte Bodenvorratspolitik. Das Vorkaufsrecht kann auch zu Gunsten eines Dritten ausgeübt werden.
Die Anhörung des Ortsrats Hehlentor, gem. § 94 NKomVG erfolgt vor Beschluss der Satzung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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183,2 kB
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