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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0048/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die im Sachverhalt dargestellten personellen Nachbesetzungen und Änderungen werden vom Rat der Stadt Celle durch Beschluss festgestellt.

 

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Sachverhalt:

 

Frau Nicole Mrotzek tritt zum 01.03.2023 das Amt der Ersten Stadträtin an. Im Zusammenhang mit ihrer neuen Funktion soll sie Ämter und Funktionen in den folgenden Gremien übernehmen:

 

1. Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT) – Verwaltungsrat

 

Bisher:  Der Oberbürgermeister (als geborenes Mitglied)

Vertretung im Verhinderungsfall: Erster Stadtrat Bertram

 

Neu:   Der Oberbürgermeister (als geborenes Mitglied)

Vertretung im Verhinderungsfall: Frau Nicole Mrotzek

 

2. Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) – Verbandsversammlung

 

Bisher:  Erster Stadtrat Bertram

Vertretung im Verhinderungsfall: Frau Nicole Mrotzek

 

Neu:   Frau Nicole Mrotzek

Vertretung im Verhinderungsfall: Frau Caroline Flader

 

3. Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) – Verbandsausschuss

 

Bisher:  Erster Stadtrat Bertram

 

Neu:   Frau Nicole Mrotzek

 

4. Veranstaltungs GmbH &Co. KG Congress Union Celle – Aufsichtsrat

 

Bisher:  Der Oberbürgermeister (als geborenes Mitglied) -

ständige Vertretung: Erster Stadtrat Thomas Bertram

 

Neu:   Der Oberbürgermeister (als geborenes Mitglied) -

ständige Vertretung: Frau Nicole Mrotzek

 

5. Stadtwerke Celle GmbH – Aufsichtsrat

 

Bisher:  Der Oberbürgermeister (als geborenes Mitglied) -

ständige Vertretung: Stadtbaurätin Elena Kuhls

 

Neu:   Der Oberbürgermeister (als geborenes Mitglied) -

ständige Vertretung: Frau Nicole Mrotzek

 

6. Celle-Uelzen Netz GmbH – Netzbeirat

 

Bisher:  Der Oberbürgermeister (als geborenes Mitglied) -

ständige Vertretung: Stadtbaurätin Elena Kuhls

sowie 1 Mitglied der Verwaltung: Herr Frohnert

 

Neu:   Der Oberbürgermeister (als geborenes Mitglied) -

ständige Vertretung: Herr Thomas Faber

sowie 1 Mitglied der Verwaltung: Abteilungsleitung Liegenschaften (N.N.)

 

Die obigen Änderungen sollen zum 01.03.2023 in Kraft treten. Der Rat stellt diese durch Beschluss fest.

 

Hinweis: Die konkreten Regelungen der Vertretungen ergeben sich aus den Bestimmungen in den Satzungen und Gesellschaftsverträgen der Beteiligungen und dem NKomVG.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: -keine-

 

Auswirkung für Integration: -keine-

 

Klimaauswirkungen: -keine-

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