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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0055/23-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Frage: Wird bei der Sanierung der Breite Straße das Schwammstadtprinzip umgesetzt? Falls ja:

 

Zu 1. Ja, wie es in der Breite Straße seit Beginn der Planungen auch vorgesehen ist.

Das Prinzip „Schwammstadt“ beschreibt ein Konzept, um anfallendes Regenwasser nicht zu kanalisieren, sondern vor Ort zur Versickerung zu bringen. Um bei Starkregenereignissen jedoch keine Überschwemmungen im Bereich der Privathaushalte und im öffentlichen Raum zu riskieren, sind zum Teil Straßenabläufe bzw. Notüberläufe notwendig.

 

2. Frage: Wie wird gewährleistet, dass die höheren Wassermengen im Boden nicht die Fundamente angrenzender Gebäude schädigen?

 

 

Zu 2. Die Mulden, die im Seitenraum angelegt werden, sind im Mittel 2,50 m von den Hauswänden entfernt. Der Einflussbereich der Versickerung wurde durch den Fachplaner geprüft und so bewertet, dass das anfallende Sickerwasser die Hauswände nicht zusätzlich zur normalen Bodenfeuchte beansprucht. Zusätzlich wird unter der Einfassung des Gehweges, zur Mulde, eine Sperre eingebaut, die Wasser kaum bis gar nicht durchlässt. Dies bildet einen zusätzlichen Schutz vor Sickerwasser aus der Mulde.

 

 

3. Frage: Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten der Schwammstadt-Elemente?

 

Zu 3. Es gibt weder Schwammstadt-Elemente, noch zusätzliche Kosten für Schwammstadt-Elemente, da es immer vorgesehen war, das anfallende Regenwasser ortsnah zur Versickerung zu bringen. Eine Planung ohne Schwammstadt gibt es nicht, somit auch keine zusätzlichen Kosten.

 

 

4. Frage: Werden die neuesten Techniken der Schwammstadt zur Anwendung gebracht oder (räumlich begrenzte) Baum-Rigolen?

 

Zu 4. Baumrigolen sind ein Teil des Schwammstadt-Konzeptes. Das Wasser, welches zur Versickerung gebracht wird, wird im Untergrund zum Teil mittels „Wannen“ aus tonig-mineralischem Material zurückgehalten und für die Bäume für einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt.

 

Die Bäume, die im Seitenraum gepflanzt werden, stehen in entsprechendem Baumsubstrat, welches einerseits als „Schwamm“ im Schwammstadtkonzept wirkt, auf der anderen Seite jedoch als optimierter Wurzelraum für die anzupflanzenden Bäume.

 

Der Wurzelraum ist nicht begrenzt, sondern nur im direkten Umfeld für die Bäume optimiert. Ziel ist es, die neuen Bäume so zu stärken, dass die umgebenden Bodenschichten ebenfalls von den Wurzeln erschlossen werden.

 

 

5. Frage: Nach § 56 NKomVG besteht eine Auskunftspflicht ggü. der Vertretung! Wie hoch sind die geschätzten Kosten für Variante 1 im Vergleich zur Variante 2 - inklusive Kosten für die Pflege und Nachbereitung der Neuanpflanzungen? Sind diese Aufwendungen förderfähig? Welchen Anteil der Mehrkosten durch Handschachtung bei der Baumerhalt-Variante müsste die Stadt tragen, welchen Anteil der/die Netzbetreiber, deren Leitungen saniert bzw. erneuert werden?

 

Zu 5. Die geschätzten Kosten im Februar 2022 zu Variante 1 betragen für den Straßenbau 2.814.973,56 € (inklusive Pflege der Neupflanzungen) und für den Kanalbau 1.620.900 €, die Summe hieraus beträgt für die Variante 1 = 4.435.873,56 €. Die geschätzten Kosten zu Variante 2 betragen für den Straßenbau 2.601.244,80 € und für den Kanalbau 671.600 €, die Summe hieraus beträgt für die Variante 2 = 3.272.844,80 €. Bei der Variante 1 betragen die Mehrkosten gegenüber der Variante 2 für die Stadtwerke 65.000 € und für die Celle Uelzen Netz GmbH das 1,5-fache der Hausanschlusskosten. Im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen sind die Kosten der Neuanpflanzung und der Fertigstellungspflege förderfähig. Die Kosten der Entwicklungspflege hingegen sind nicht förderfähig.

 

 

6. Frage: Was ist das Ergebnis des Artenschutzgutachtens von Januar 2023 bzw. wann und wo werden die Ergebnisse vorgestellt?

 

Zu 6. Das Artenschutzgutachten liegt der Verwaltung vor. Da Gutachten auf Arbeitsebene für die verschiedensten Maßnahmen in einer nicht unerheblichen Menge bei der Verwaltung auftreten, ist die Vorstellung dieser Gutachten nicht vorgesehen.

 

 

7. Frage: Bei der ersten Planungsvariante 2 wären die Neupflanzungen ein ganzes Stück versetzt worden. Bei der aktuellen Planungsvariante 2b-neu stehen die Neupflanzungen exakt an der selben Stelle wie die „alten“ Bäume. Warum erhält man dann nicht alle 55 vitalen Linden (Baumgutachten vom 10.10.2020)?

 

Zu 7.  - ENTFÄLLT -  (lt. Antragsteller)

 

 

 

8. Frage: Bei der aktuellen Planungsvariante 2b-neu, bei der etwa 90 Prozent der Linden gefällt und durch Neupflanzungen ersetzt werden würden (Erhalt 10 ausgewiesener Bäume) ist gegenüber der Ist-Variante kaum noch irgend ein Pflanzrhythmus zu erkennen. Wie begründet die Fachverwaltung, dass es sich damit nicht um eine Zerstörung des Alleecharakters handelt?

 

Zu 8. Der Alleecharakter bleibt durch die beidseitige und durchgehende Pflanzung bzw. durch den Erhalt einzelner Bäume erhalten. Dieses Vorgehen ist mit der oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von dieser über das Ministerium für Wissenschaft und Kultur bestätigt worden.

 

 

9. Frage: In der Variante 2b-neu ist die Fahrbahnbreite um etwa einen Meter auf 5,50 Meter verringert worden. Ist geplant, die Aufenthaltsqualität in der Breite Straße zu erhöhen, indem man eine Verkehrsberuhigung mittels Einbahnstraßenregelung umsetzt?

 

Zu 9. Eine Einbahnstraßenregelung ist wegen der hiermit verbundenen Nachteile wie Verkehrsverlagerungen, hohen Fahrgeschwindigkeiten etc. nicht vorgesehen.

 

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Anlagen

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