Mitteilungsvorlage - AN/0279/22-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt "Prüfanfrage zur Möglichkeit der Übernahme der Unteren Naturschutzbehörde durch den Landkreis Celle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Zuständigkeit:
- Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Kenntnisnahme
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27.04.2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Zum Antrag AN0279/22 der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt, Thema: "Prüfauftrag zur Möglichkeit der Übernahme der Unteren Naturschutzbehörde durch den Landkreis Celle" wird wie folgt Stellung genommen:
Frage 1) Welche Auswirkungen (finanziell, strukturell, inhaltlich) hätte die Zusammenführung der städtischen UNB mit der UNB im Landkreis?
Frage 2) Zu wann wäre eine Zusammenführung möglich?
Zu Frage 1)
a) Strukturell und inhaltlich
Die MA der UNB bearbeiten eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich der Stadt Celle und sind dabei direkte Ansprechpartnerinnen für diverse Fachdienste. Insbesondere im Stellungnahmeverfahren zu Bauleitplänen, im Bauantragsverfahren und bei Ratsanfragen zur Umweltthemen ist die Naturschutzbehörde direkt eingebunden.
Eine Umsetzung des Vorschlages würde sich definitiv äußerst negativ auf die Bearbeitungsdauer bemerkbar machen. Insbesondere innerhalb der Beteiligung bei den zahlreichen Bauantragsverfahren (Bauvoranfragen sowie Baugenehmigungsverfahren) müsste mit einer erheblichen Verlängerung der Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Darüber hinaus entfiele für die Stadt Celle die Möglichkeit in internen Verwaltungsverfahren sowie bei Schutzgebietsverfahren und bei Bauleitplanverfahren auf die in ihrem Gebiet zu bearbeitenden Angelegenheiten der Unteren Naturschutzbehörde Gewichtungen vornehmen zu können und daher wäre es mit den maßgeblichen Fachziel 12 (Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung) nur in eher niedrigem Maße vereinbar.
Auch die direkte Abstimmung zwischen den Fachdiensten (10, 63, 65, 66, 67) sowie innerhalb des FD 64 (UWB und UBB) könnte nur noch auf dem offiziellen Dienstweg zwischen Stadt und Landkreis erfolgen, was wiederum eine wesentlich erhöhte Bearbeitungsdauer mit sich bringt. Auch hier würde dann die Richtung durch den Landkreis vorgegeben werden und die Stadt hätte darauf keinerlei Steuerungsmöglichkeiten.
b) finanziell
Zurzeit sind im Bereich der UNB des FD 64 zwei Mitarbeiterinnen mit insgesamt 56 Stunden pro Woche tätig.
Die Personalkosten hierfür betragen ca. 123.000 €. Erstattet werden der Stadt Celle für die Ausführung der Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises 147.600 €. Darüber hinaus erhält die Stadt Celle einen Anteil von 18.000 € für die Aufgabe Niedersächsischer Weg, sodass insgesamt 165.600 € als Ertrag für die Aufgabe der UNB eingehen.
Eine weitere Stelle in der UNB wurde für den Haushaltsplan 2023 bereits genehmigt.
Zu Frage2)
Nach § 31 Abs. 1 NNatSchG (früher § 54 Abs. 1 Satz 1 NNatSchG) nehmen die Kreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde wahr. Der hier einschlägige § 31 Abs. 1 Satz 3 NNatSchG lautete wie folgt:
"Die oberste Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde einer großen selbständigen Stadt übertragen; die Übertragung kann widerrufen werden, wenn die große selbständige Stadt dies beantragt oder sie keine Gewähr mehr für eine ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben bietet."
Im vorliegenden Fall hat das Nds. MU hat auf Antrag der Stadt Celle vom 01.12.1993 mit Erlass vom 19.01.1995 die Aufgaben der UNB auf die Stadt Celle übertragen.
Die Übertragung kann widerrufen werden, wenn die große selbstständige Stadt dies beantragt oder sie keine Gewähr mehr für eine ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben bietet.
In diesem Fall müsste das MU als oberste Naturschutzbehörde nach pflichtgemäßen Ermessen ("kann") prüfen, ob eine (Rück-) Übertragung auf den Landkreis in Betracht kommt.
Als Zeitfenster hierfür müsste sicherlich wie schon bei der Übertragung der Aufgabe mit einem Jahr nach Ratsbeschluss gerechnet werden. Auch sollten vorab Gespräche mit dem Landkreis geführt werden.
Die Anfrage ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,3 kB
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