Mitteilungsvorlage - AN/0323/22-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Anfrage bezüglich der 30.000 Stück Baumpflanzungen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB 6 Verkehr und Technische Dienste
- Zuständigkeit:
- Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Kenntnisnahme
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27.04.2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Bei den angeführten Bäumen handelt es ich um Pflanzungen unterschiedlichster Qualitäten im gesamten Gebiet der Stadt Celle. Einbezogen wurden hierbei u.a. Pflanzungen im Verkehrsgrün, Grünanlagen, Pflanzungen im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie umfangreiche Forstpflanzungen.
In den letzten zwei Jahren haben die Stadtwerke Celle in Summe 18.655 Bäume in Bostel und Garßen gepflanzt.
Die Stadt Celle hat in den vergangenen fünf Jahren (bzw. bis 2023) durch die Fachdienste 66 und 67 insgesamt 15.220 Bäume gepflanzt – sowohl in Grünanlagen und als Verkehrsgrün, als auch in Forsten und durch andere Aktionen, wie Obstbaumspenden etc.
Insgesamt ergibt sich daraus eine Summe von 33.875 Bäumen. Wo diese im Einzelnen zu finden sind, ist den angehängten Übersichten zu entnehmen.
Zu 1): In welchem Zeitraum wurden diese 30.000 Bäume gepflanzt?
Für die Aufstellung wurden die Jahre 2017 bis 2022 betrachtet.
Zu 2): Wo und wann wurden diese Bäume gepflanzt?
Wo und wann die Bäume gepflanzt wurden, ist in den beiliegenden Zusammenstellunglisten ersichtlich.
Zu 3): In wessen Auftrag wurden die Bäume gepflanzt – Stadt, Stadtwerke, allerland…?
Die Bäume wurden sowohl im Auftrag der Stadt als auch im Auftrag der Stadtwerke gepflanzt.
Zu 4): Sind diese Bäume Ersatzpflanzungen für entnommene Bäume? Wenn ja: Wie alt waren die entnommenen Bäume und wie jung sind die nachgepflanzten Bäume? Wenn nein: In wieweit konnte damit der Grünanteil der Stadt gesteigert werden?
Die Bäume sind teilweise auch Ersatzpflanzungen für entnommene Bäume. Entweder sind dieses dann allgemeine Ersatzpflanzungen für Eingriffe durch Bauvorhaben (Baugebiete, Straßen etc.), bei denen dann evtl. auch Bäume entnommen werden mussten oder auch der Ersatz von abgängigen Straßenbäumen. Eine einzelne Aufstellung hierzu über Größe, Alter, Standort der entnommenen Bäume ist weder notwendig noch wurde diese geführt. Eine nachträgliche Betrachtung im Detail ist nicht möglich.
Zu 5): Nach welchen Kriterien wird der Ausgleich berechnet?
Bei Ersatzpflanzungen für Eingriffe in die Natur wird nach der Eingriffsregelung nach BNatschG vorgegangen. Hierbei wird von Fachplanern eine Eingriffsbilanzierung mit einer Kompensationsermittlung durchgeführt, deren Teil dann Baumpflanzung sein können.
Als Grundlage für die Berechnung des Kompensationsumfangs wird in der Stadt Celle derzeit die ‚Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung‘ des Niedersächsischen Städtetags verwendet. Zu Dokumentation der Ausgleichsflächen und -maßnahmen besitzt die Stadt ein Kompensationskataster. Hier sind alle Kompensationsflächen verortet und die entsprechenden Maßnahmen beschrieben. Das Kataster wird von der Unteren Naturschutzbehörde und der Stadtplanung geführt.
Bei Straßenbäumen wird der alte Baumstandort auf Eignung für eine Ersatzpflanzung nach aktuellen rechtlichen und fachlichen Vorgaben geprüft und bei einer positiven Einschätzung eine Nachpflanzung vorgenommen. Sollte der Standort für eine Neupflanzung nicht geeignet sein, wird versucht einen Alternativstandort zu finden.
Zu 6): Wer pflegt für welche Zeiträume die Anpflanzungen?
Baumpflanzungen, die durch beauftragte Firmen durchgeführt werden, werden von diesen auch die ersten 2-3 Jahre gepflegt. Danach werden die Pflanzungen von der Stadt übernommen. Baumpflanzung, die die Stadt in eigener Regie durchführt, werden auch von Beginn an von der Stadt gepflegt. Forstpflanzungen werden gem. den Vorgaben der Forstgenossenschaft, in Zusammenarbeit und zum Teil auch direkt durch diese, gepflegt.
Zu 7): Welche Belastung für den städtischen Haushalt entstehen insgesamt für Nachpflanzungen und Pflege (inklusive Personalkosten)?
Bei Vergabeaufträgen sind die monetären Aufwendungen in dem Betrachtungszeitraum über etliche Aufträge oder Einzelmaßnahmen verstreut. Eine Auswertung der Pflegekosten ist daher sehr aufwendig und bedarf angesichts der Masse eines längeren Zeitraumes. Beim Grünbetrieb werden die Kostenaufwendungen für die Jungbaumpflege bei eigenen Pflanzungen nicht gesondert erfasst. Die Jungbaumpflege wird im Rahmen der Unterhaltungspflege mit durchgeführt.
Es kann keine Aussage über die gewünschten Gesamtkosten gemacht werden.
Die Verwaltung hat jedoch die Kosten für in sich geschlossene Vorhaben, die durch externe Firmen durchgeführt wurden, geprüft und über die letzten Jahre gemittelt.
Für einen Straßenbaum ist ein Pflegeaufwand von ca. 350 € brutto / Jahr anzusetzen.
Für Jungpflanzen und Forstware ist ein Pflegeaufwand von ca. 30 € brutto / Jahr und m² anzusetzen.
Zu 8): Wo liegen Ausgleichsflächen?
Die Ausgleichsflächen liegen im gesamten Stadtgebiet sowie im Landkreis Celle und sind den Eingriffsflächen zugeordnet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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226,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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246,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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72,7 kB
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