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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0210/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 der Stadt Celle „Wiesenstraße“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Celle hat am 11.05.2006 den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Wiesenstraße“ gefasst. Ziel dieser Planänderung ist es, auf dem ehem. Trüllergelände neben anderen Nutzungen auch großflächigen Einzelhandel unterzubringen. Dazu ist die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich.

 

Nach der Änderung des Baugesetzbuches zum 01.01.2007 und der Einführung des beschleunigten Planverfahrens nach § 13 a für Gebiete der Innenentwicklung hat eine Prüfung der Sachlage ergeben, dass das Plangebiet die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Das Planverfahren wurde daraufhin auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB umgestellt.

 

Die Bekanntmachung darüber erfolgte ortsüblich in der Celleschen Zeitung am 28.04.2007.

Gleichzeitig wurde darin auch auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen, die in der Zeit vom 30.04. bis 16.05.2007 durch Auslegung der Planunterlagen durchgeführt wurde. Von den Bürgern, die sich während dieser Zeit über die Planung informiert haben, wurde die geplante Entwicklung durchweg begrüßt.

Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange konnte verzichtet werden.

 

Da es sich bei der geplanten Nutzung um großflächigen Einzelhandel handelt, wurde der Landkreis Celle als zuständige Behörde für die Raumordnung gebeten, gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm das notwendige Konsensverfahren durchzuführen.

 

Die Abfrage bei den berührten Nachbargemeinden sowie der Industrie- und Handelskammer und des Einzelhandelsverbandes ergab, dass ein Interesse an einem Moderationsverfahren nicht vorliegt. Die Stellungnahme des Landkreises ist in Kopie als Anlage beigefügt. Die darin enthaltenen Anregungen werden in die Begründung eingearbeitet.

 

Nähere Einzelheiten zum Planentwurf können den beigefügten Anlagen entnommen werden.

 

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Anlagen

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