Beschlussvorlage - BV/0036/08
Grunddaten
- Betreff:
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Anhörung des Ortsrates gem. § 55 g, Abs. 3, Satz 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 Ace der Stadt Celle "Gewerbegebiet Bruchkampweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Schmitt)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ortsrat Altencelle
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Entscheidung
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26.02.2008
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle,
Teilfläche des Geländes westlich und südlich des Bruchkamp-
weges und westlich der Altenceller Trift einschließlich eines
Abschnittes des Bruchkampweges und der Altenceller Trift
Größe des Plangebietes:ca. 11,2 ha
Es besteht ein Bedarf an größeren zusammenhängenden Gewerbeflächen im südlichen Stadtgebiet. Die Prüfung von geeigneten Flächen führte zu den Flurstücken 74/2 und 90/5 der Flur 23 sowie dem Flurstück 68/1 der Flur 5 im Ortsteil Altencelle. Die Flächengunst ergibt sich aus den Flurstücksgrößen, aus der vorhandenen, gut ausgebauten Erschließungsstraße Bruchkampweg, der Nähe zur Bundesstraße 214 und der Tatsache, dass diese Flächen in städtischem Besitz sind und daher ansiedlungswilligen Betrieben schnell angeboten werden können. Das Gebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und besitzt mit Ausnahme eines 0,6 ha großen Waldes, der als solcher erhalten werden soll, keine besonders schutzwürdigen Biotopeigenschaften.
Das Gelände ist derzeit als Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB einzustufen. Für die Entwicklung gewerblicher Bauflächen müssen verschiedene Belange gegen- und untereinander abgewogen werden, so dass die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 Ace unverzichtbar ist.
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Celle als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Rahmen der parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgenden 72. Änderung des Flächennutzungsplanes soll diese Darstellung durch gewerbliche Baufläche ersetzt werden.
Die frühzeitigen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden (§ 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB) haben im Juli/August 2007 stattgefunden. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll nach derzeitigem Planungsstand parallel zur formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Mai 2008 stattfinden.
