Beschlussvorlage - BV/0063/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 34 Wce der Stadt Celle "Wilhelm-Hasselmann-Straße"- Satzungsbeschluss (§ 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 5
- Zuständigkeit:
- (Dr. Schmitt)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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17.04.2008
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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24.04.2008
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Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abgegeben worden sind, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Den Anregungen des Herrn Matthias Klein mit Schreiben vom 13.10.2005 wird entsprochen,
- Der Stellungnahme des Dr. Wulf Haack mit Schreiben vom 10.01.2008 wird nicht entsprochen,
- Der Stellungnahme des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr mit den Schreiben vom 26.09.2006 und vom 08.01.2008 wird teilweise entsprochen.
Der Bebauungsplan Nr. 34 Wce der Stadt Celle „Wilhelm-Hasselmann-Straße“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die dazugehörige Begründung beschlossen.
Bisherige Behandlung:
Ortsrat 07.11.2006
Planungs- und Bauausschuss06.12.2007
Verwaltungsausschuss11.12.2007
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Westercelle
Größe des Plangebietes:ca. 25 ha
geplante Nutzungen:Allgemeine Wohngebiete
Am 30.03.2006 fasste der Rat der Stadt Celle den Einleitungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 Wce der Stadt Celle "Bennebosteler Straße". Der Geltungsbereich liegt im Osten der Ortslage Westercelle und hat eine Größe von ca. 25 ha. Ziel des Bebauungsplanes ist es, durch Nachverdichtung bestehender Wohnquartiere weiterhin Wohnbauland anzubieten.
Nachverdichtung ist auf verschiedene "Arten" vorstellbar. Zum einen kann die Nachverdichtung der nicht genutzten Flächen in den hinteren Grundstücksbereichen, die als neue Grundstücke mit eigenständigen Wohngebäuden als z. B. "Pfeifenstiel" erschlossen werden können, erfolgen. Zum anderen kann die Nachverdichtung durch erhöhte Ausnutzungen einzelner Grundstücke realisiert werden. Im Plangebiet dieses Bebauungsplanes können beide Varianten angewandt werden, so dass eine planungsrechtliche Umsetzung als sinnvoll angesehen wird.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 05.09.2006 bis zum 26.09.2006. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand im Rahmen einer Auslegung vom 04.10.2006 bis zum 18.10.2006 im Neuen Rathaus statt. Bei beiden Beteiligungen sind zahlreiche Anregungen eingegangen, die im weiteren Verfahren in dem Entwurf berücksichtigt worden sind.
Der Ortsrat Westercelle wurde in seiner Sitzung am 07.11.2006 gem. § 55 g NGO angehört. Irreführend für die Ortsratsmitglieder war lediglich der Bebauungsplantitel „Bennebosteler Straße“, weshalb in der Sitzung anregt wurde, den Titel in „Wilhelm Hasselmann Straße“ umzubenennen, da diese Straße selbst im Plangebiet liege. Für das Bebauungsplanverfahren ist es unrelevant, wie die Bezeichnung des Bebauungsplanes lautet, so dass dem Wunsch der Umbenennung nachgekommen wurde.
Die formelle Beteiligung der zuständigen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 22.10. bis zum 26.11.2007 durchgeführt. In diesem Rahmen sind drei Anregungen eingegangen, die jedoch weder Bedenken noch relevante Anregungen oder Hinweise enthielten.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben sich Bürgerinnen und Bürger über die Planungen informiert. Die eingegangenen Anregungen sind in der als Anlage beigefügten Tabelle kurz zusammengefasst, mit einer Stellungnahme der Verwaltung und mit einer Beschlussempfehlung versehen worden. Die vollständigen Schreiben sind in Kopie ebenfalls als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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299,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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560,7 kB
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