Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0070/08

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Gewerbegebiet Bruchkampweg" sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und die Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

 

Reduzieren

 

Bisherige Behandlung:

Ö01.03.2007Planungs- und Bauausschuss
N20.03.2007Verwaltungsausschus
Ö22.03.2007Rat

Ö26.02.2008Ortsrat Altencelle

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Altencelle

Größe des Plangebietes:ca. 11,2 ha

jetzige Darstellung:Flächen für die Landwirtschaft

geplante Darstellung:Gewerbliche Baufläche und Grünfläche

 

 

Der Geltungsbereich der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle umfasst eine ca. 11,2 ha große Fläche im Ortsteil Altencelle westlich und südlich des Bruchkampweges und westlich der Altenceller Trift einschließlich eines Abschnittes des Bruchkampweges und der Altenceller Trift.

 

Derzeit bestehen Überlegungen zur Erweiterung eines im Gewerbegebiet Westercelle vorhandenen Betriebes, der am derzeitigen Standort nicht genug Flächenpotential hat. Der neue Standort soll daher an anderer Stelle im Stadtgebiet Celles geschaffen werden.

 

Im Zuge der Planung wurden verschiedene Varianten für Standorte geprüft. Dabei stellte sich die Option, den Betrieb auf der Fläche westlich des Bruchkampweges anzuordnen, als am besten geeignet dar.

 

Der aktuelle wirksame Flächennutzungsplan stellt die Fläche überwiegend als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Für den Bereich der vorliegenden geplanten Änderung besteht bisher keine verbindliche Bauleitplanung. Momentan sind die Flächen planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) einzuordnen. Zur Erlangung von Baurecht wird es erforderlich, Bebauungspläne aufzustellen. Nach der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplanes wäre dies in größerem Umfang jedoch nicht möglich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll dafür die entsprechende rechtliche Grundlage schaffen.

 

Parallel zur 72. Änderung wird der Bebauungsplan Nr. 20 Ace „Gewerbegebiet Bruchkampweg“ aufgestellt.

 

Es ist vorgesehen, den größten Teil der bisherigen Fläche für die Landwirtschaft künftig überwiegend als gewerbliche Baufläche und einen Teil als Grünfläche darzustellen. Die genauere Ausformung des Baurechts wird im Rahmen der o.g. verbindlichen Bauleitplanung geregelt. Dies gilt auch für konkrete Aussagen zum Thema Kompensation und Lärmschutz (ein entsprechendes Gutachten wurde dazu im Rahmen der verbindlichen Planung erarbeitet).

 

Mit der geplanten Änderung wird das Ziel verfolgt, einem wichtigen Celler Gewerbebetrieb am Standort Celle Entwicklungsperspektiven zu eröffnen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 17.07. bis zum 31.07.2007 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.07. bis zum 14.08.2007.

 

Die Anhörung des Ortsrates Altencelle nach § 55 g NGO hat am 26.02.2008 stattgefunden.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...