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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0094/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

In der o. a. Anfrage wurde um Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Themen gebeten:

 

 

In welchen Beschäftigungsverhältnissen und Positionen befinden sich in der Stadtverwaltung Celle Mitarbeiter/-innen mit Migrationshintergrund?

 


 

Bei der Stadt Celle haben 7,2 % der Beschäftigten einen Migrationshintergrund, wenn man als Anhaltspunkt den Geburtsort der Mitarbeiter/-innen heranzieht. Es handelt sich hierbei insbesondere um Personen aus Kasachstan (24), Polen (14), Russland (12), Türkei (12) sowie Einzelfälle aus anderen Ländern.

 

Der überwiegende Anteil der Mitarbeiter/-innen mit Migrationshintergrund ist dem ehemaligen Arbeiterbereich zuzuordnen, insbesondere sind sie im Grünflächenbetrieb und im Straßenbau tätig.

In den Positionen des gehobenen Dienstes sind Beschäftigte in der Kindergartenleitung, der Schulsozialarbeit sowie im allgemeinen Verwaltungsbereich zu finden.

 

 

Inwieweit wird bei der Stadt Celle der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände gefolgt, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung zu erhöhen?

 

Im Bereich der Verwaltungsfachangestellten wurden für das Ausbildungsjahr 2008 zwei Bewerberinnen mit Migrationshintergrund ausgewählt, von denen eine Bewerberin allerdings die Stelle nicht annehmen wird, da sie sich für einen anderen Arbeitgeber entschieden hat.

 

Die Bewerberauswahlverfahren für die Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten sowie den Anwärtern des gehobenen Dienstes sind aufgrund der Anforderungen „Befähigung und Eignung“ formalisiert und deshalb wesentlich abhängig von den Schulnoten sowie einem Eignungstest. Erst im persönlichen Vorstellungsgespräch wird das Thema „Migrationshintergrund“ in die Auswahlüberlegungen einbezogen, wenn die Bewerber/-innen grundsätzlich überzeugen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt hier allerdings klare Grenzen.

 

Eine verstärkte Beschäftigung von qualifizierten Beschäftigten mit Migrationshintergrund würde neben der interkulturellen Qualifizierung der vorhandenen Beschäftigten auch die interkulturelle Öffnung der Verwaltung nach sich ziehen. Fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten, finanzielle Restriktionen sowie oftmals fehlende formale Qualifikationen begrenzen allerdings die Möglichkeiten für Neueinstellungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, so dass in nächster Zukunft keine gravierenden Veränderungen möglich sind.

 

 

Inwieweit kommt die Stadt Celle der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände nach, Mitarbeiter/-innen in der  Weise fortzubilden, dass dem Ziel der Kundenfreundlichkeit  und dem Bedarf an interkultureller Kompetenz in der Verwaltung noch wirkungsvoller Rechnung getragen wird?

Sind die Fortbildungsmaßnahmen - z. B. ReMenBer - speziell für Beschäftigte mit Migrationshintergrund zugeschnitten?

 

Spezielle Fortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte mit Migrationshintergrund werden zurzeit nicht angeboten. In der Langzeitfortbildungsmaßnahme ReMenBer wurden allerdings insbesondere durch das Segment Kommunikation u. Dienstleistung (bürgerorientiertes Verwaltungshandeln) die Mitarbeiter/-innen in ihrer Beratungskompetenz besonders geschult, auch unter Berücksichtigung der Vielfältigkeit von Menschen verschiedener kultureller Herkunft.

 

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerstelle werden Fortbildungen angeboten, die sich außer mit Sachthemen insbesondere mit der Vermittlung kulturspezifischer Informationen befassen (z. B. Stellenwert der Familie, Rollenverständnis in der Familie) und so die Sensibilisierung im Umgang mit der interkulturellen Vielfalt fördern (Bsp.: sog. „Kulturknigge für Nichtmuslime“).

 

Im Rahmen der zukunftsbezogenen Ausrichtung der Personalentwicklung werden die Themenfelder „Migration, Demografie, verlängerte Lebensarbeitszeit“ einen höheren Stellenwert bekommen und entsprechende Maßnahmen entwickelt werden.

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Anlagen

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