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Barrierefreiheit

Die Stadt Celle ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.celle.de, aber nicht für weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das zentrale  Content-Management-System der Stadt Celle angeboten werden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht in vollem Umfang barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Derzeit werden folgende Anforderungen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsives Webdesign).
  • Integrierte Vorlesefunktion für Webseiten
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (insbesondere .pdf, .doc, etc.) - teilweise
    Begründung:
    Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die zum Teil bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format leider nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden schrittweise angepasst.
    Dokumente, die von Dritten (z.B. anderen Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • In den Webauftritt eingebundene Videos
    Begründung:
    Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung  in Planung. Die Protokolle der Sitzungen (öffentlicher Teil) werden aber in Textform im Bürger- und Ratsinformationssytem der Stadt Celle zur Verfügung gestellt.
  • Nutzung von Kartendiensten innerhalb der Webseite
    Begründung:
    Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Redaktionelle Inhalte - teilweise 
    Begründung:
    Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich. Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken, Diagramme) oder Tabellen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.

Ihre Hinweise und Anregungen

Wir bemühen uns die Internetseite der Stadt Celle fehler- und barrierefrei zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, kontaktieren Sie gerne die Redaktion. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

Nutzen Sie dazu gerne unser Formular "Barriere oder Fehler melden" oder wenden Sie sich an:

Stadt Celle
Tourismus und Stadtmarketing
Am Französischen Garten 1
29221 Celle

E-Mail: web@celle.de 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: Telefon:+49 511 120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de  

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.06.2023 überprüft.

Methodik der Bewertung: Selbstbewertung