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ALLRIS - Auszug

29.04.2021 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 der Stad...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Nach Einleitung durch die Fachverwaltung erläutert Frau Döring vom Institut für Stadt- und Raumplanung anhand einer Präsentation (s. Anlage zum Protokoll) ausführlich die geplanten Änderungen im o.g. Bebauungsplan.

Sie geht auf Details und Festsetzungen der Planungen ein (zum Beispiel darf der Parkplatz des neuen Lebensmittelmarktes nur 14 ½ Stundenglich in der Zeit von 06.00 22.00 Uhr von Kunden genutzt werden) und teilt mit, dass sich im Obergeschoss des Marktes eine Apotheke mit einer Verkaufsfläche von 150 m² ansiedelt.

Im Bebauungsplan wird ausdrücklich festgesetzt, dass diese Genehmigung nur für eine Apotheke erteilt wird, teilt sie auf Nachfrage aus dem Ortsrat mit.

Eine weitere Nachfrage beinhaltet die Lage der Kompensationsfläche; diese befinde sich im Bereich Garßen / Hornshof und man bediene sich dabei aus dem Flächenpool der Stadtwerke Celle.

Der Investor, Herr Mußwessels, teilt mit, dass die Nachnutzung des jetzigen Marktes noch nicht geklärt sei.

Im Folgenden stimmt das Gremium einstimmig dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Celle "Einzelhandel Dörnbergstraße Ost" zugleich Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 "Einzelhandel Dörnbergstraße" sowie Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 " Südlich Altenhäger Kirchweg und nördlich Fasanenweg" Teil II sowie der zugehörigen Begründung in der vorliegenden Fassung zu.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen