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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0249/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2009 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Basis der Berechnung der Gebühren 2009 ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2007.

 

Der Gebührenbedarfsrechnung für 2009 liegen aufgrund des Tarifabschlusses 2008 gestiegene Personalkosten (2008 = 5,1 % und 2009 = 2,8 %) zu Grunde.

Die Personalkosten schlagen sich zu 70 % bei den Gesamtkosten für die Pflege der Friedhofsanlage nieder.

Bei den Sachkosten ist eine Steigerung in Höhe von je 2 % für 2008 und 2009 kalkuliert worden.

 

Die vergebenen Grabflächen als Maßstab für die Grabplatzgebühren sind auf Grund des Trends zu kleineren Gräbern weiterhin stark rückläufig. Die nicht mehr benötigten Flächen sollen deshalb dem öffentlichen Grün zugeordnet werden. Die 20.225 m² umfassende Fläche ist nicht gebührenrelevant. Bei durchschnittlichen Pflegekosten von 3,85 € je m² erhöht sich der Anteil des öffentlichen Grüns um 77.866 € auf insgesamt 301.210 €.

 

Unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen wird empfohlen, die Gebühr um 2,95 % zu erhöhen, um weiterhin die Kosten zu decken.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

 

 

 

 

(Schütte)

Stadträtin

 

 

Anlagen

1   Gebührenbedarfsrechnung (12 Seiten)

2   Satzung (3 Seiten)

3   Übersicht über die Änderungen im Art II der Satzung (2 Seiten)

 

 

 

Mitzeichnung durch Fachbereich/Fachdienst

 

(X) FD 30

(X) FB 6

 

 

 

Kenntnisnahme

 

(X) Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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