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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0300/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

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Sachverhalt:

 

1.       Grundsätzliches

 

Mit Ratsbeschluss vom 20.12.2001 hat die Stadt Celle die Trägerschaft für den ÖPNV mit Wirkung vom 30.06.2002 an den Landkreis Celle zurückgegeben.

 

Der bisherige Nahverkehrsplan des Landkreises beinhaltete bisher keine Standards für eine Mindesterschließung, der Erreichbarkeit des Stadtzentrums in bestimmter Fahrzeit, in bestimmter Häufigkeit oder Regelmäßigkeit (Takt). Dem derzeitigen Bettreiber CeBus GmbH & Co. KG wurden auch keine Verpflichtungen aufgegeben, z. B. Betriebsdaten zur Verfügung zu stellen, die dem Aufgabenträger in die Lage versetzt hätten, seine ihm obliegenden Zuständigkeiten überhaupt wahrnehmen zu können, um steuernd einzugreifen. Der jetzt vorgelegte Entwurf für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für die Jahre 2010 - 2014 - erarbeitet von PROZIV Verkehrs- und Regionalplanung, Berlin - wurde der Stadt Celle zur Stellungnahme übersandt. Damit Hinweise, Anregungen und Vorschläge noch in den Plan eingearbeitet werden können, ist die Stadt Celle gebeten worden, bis Ende September 2010 ein entsprechendes Votum abzugeben. Zum Ende des Jahres wird der Nahverkehrsplan dann vom Kreistag beschlossen. Aus Sicht der Stadt Celle stellt der Entwurf eine hervorragende Grundlage dar, wie sich die zukünftige Ausgestaltung des ÖPNV im Landkreis und damit auch in der Stadt Celle weiterentwickeln sollte.

 

Beschlussempfehlung Teil 1 zu den im Gutachten formulierten Leitlinien zu den allgemeinen verkehrspolitischen Zielsetzungen

 

A.     Das ÖPNV-Angebot ist als ganzheitliches, integriertes System aus Bahn-, Bus- und Bedarfsverkehren sowie unter Berücksichtigung des Radverkehrs zu entwickeln und hat einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge, zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilräumen und als Faktor der Wirtschafts- und Tourismusentwicklung zu leisten. Dabei ist insbesondere die Erfüllung der Versorgungsfunktionen der Stadt Celle durch gute Erreichbarkeit der Innenstadt weiter zu stärken und die Erreichbarkeit und Vernetzung der touristischen Ziele des Landkreises zu verbessern.

 

B.     Als wichtige Bemessungsgrundlage wird die Einführung eines einheitlichen Mindestbedienungsstandards für den Stadt- und für den Regionalverkehr angestrebt.

 

C.     Der ÖPNV ist als attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu gestalten und leistet dadurch und durch Reduzierung der durch ihn selbst ver-ursachten Schadstoffemissionen einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz (Luftreinhaltung, Lärmminderung) und zur Verkehrssicherheit.

 

D.     Wesentliche Angebotselemente sind schnelle und häufige Verbindungen mit der Kreisstadt Celle sowie Hannover. Diese Verbindungen sollen mit möglichst wenigen Umsteigevorgängen, und wenn mit Umsteigen, dann mit komfortablen Verknüpfungen angeboten werden. Der Landkreis unterstützt Maßnahmen zum weiteren Ausbau der Verknüpfungspunkte. Eine gute Erreichbarkeit der Grundzentren stärkt deren zentralörtliche Funktionalität.

 

E.     Ihrer zentralen Bedeutung entsprechend besitzt die Schülerbeförderung auch weiterhin in der Netz- und Fahrplangestaltung hohes Augenmerk. Künftig soll die Angebotsgestaltung jedoch auch wieder für andere Nutzergruppen attraktiver werden. Den Belangen von Versorgungsarbeit soll gleichwertig zu den Belangen von Erwerbstätigkeit in geeigneter Weise Rechnung getragen werden. Im Zweifelsfalle gehen nach Abwägung Fahrgastinteressen vor betrieblichen Interessen des Betreibers.

 

F.      Zunehmend sind die spezifischen Bedürfnisse von Senioren und Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität bei der barrierefreien Gestaltung der Haltestelleninfra- struktur, dem Fahrzeugeinsatz, der Fahrgastinformation und der Angebotsgestaltung zu berücksichtigen.

 

G.     Das ÖPNV-Angebot unterstützt die Erreichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Neue oder wachsende Potenzialstandorte des konzentrierten Wohnungsbaus, von Industrie- und Gewerbe, Sonderbauvorhaben des konzen- trierten Einzelhandels, des Tourismus, von Sport- und Freizeit sowie des Ge- sundheits- und Sozialwesens sind rechtzeitig und der absehbaren Fahrgastnach- frage angepasst anzubinden.

 

H.     Die Angebotsgestaltung soll grundsätzlich nachfrageorientiert erfolgen. Ausnahmen sind nur zulässig für Taktverkehre im Stadtverkehr sowie auf Hauptverkehrsachsen.

 

I.        Wesentliche Komponente nachfrageorientierter Angebotsgestaltung ist die deutlich verstärkte Einbeziehung bedarfsgesteuerter Angebote zur Ergänzung und Teilablösung konventioneller Linienverkehre, insbesondere in Räumen und Zeiten schwächerer Fahrgastnachfrage, sowie als Zu- und Abbringer von Verkehren Hauptachsen. Es ist jedoch keine großflächige Einstellung des konventionellen Linienverkehrs vorzusehen.

 

J.       Der Landkreis setzt sich für eine maßvolle Entwicklung der Beförderungstarife ein. Maßvoll bedeutet, dass die Interessen der Fahrgäste, des Aufgabenträgers und des durchführenden Verkehrsunternehmens angemessen Berücksichtigung finden.

 

K.     Der Aufgabenträger wirkt ständig in Richtung auf Qualitätsverbesserungen bei der Angebotsgestaltung und Leistungsdurchführung. Schwerpunkte bilden die Aus- schöpfung verkehrlicher Optimierungsmöglichkeiten, Angebotsverknüpfungen, die Fahrzeugqualität und die Fahrgastinformation.

 

L.     Der Landkreis unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des Kundenservice und des Marketing, insbesondere die Einrichtung eines Kundencenters, die Weiterent- wicklung der Fahrgastinformation und die Vermarktung neuer Angebotselemente.

 

 

2) Stadtverkehr in Celle

 

Die Gutachter stellen für das gesamte Stadtgebiet eine sehr gute Erschließung fest, wenn ein Einzugsradius von R = 400 m zu Grunde gelegt wird.

 

Lediglich geringfügige Erschließungsdefizite werden in folgenden Bereichen ausgemacht:

 

-        rdlich der Aller zwischen Harburger Straße und Bahntrasse (dieses Defizit besteht aus Sicht der Stadt Celle nicht, da im Erhebungszeitraum der Alte Bremer Weg wegen der Baustelle „Allerbrücke“ nicht durch Busse angefahren wurde, seit Ende 2009 ist dort wieder eine Buslinie eingerichtet),

 

-        äerste westliche Bereiche des Ortsteiles Garßen,

 

-        Randbereiche der Ortsteile Groß Hehlen und Wietzenbruch sowie

 

-        geringfügige Erschließungsdefizite zwischen Welfenallee und Bahntrasse sowie im Bereich der Kaserne an der Hohen Wende.

 

Insgesamt kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass für den Stadtverkehr das Angebotsvolumen und die Angebotsdichte ausreichend und angemessen ist. Handlungsbedarf wird deshalb weniger in quantitativer, sondern vielmehr in qualitativer Hinsicht gesehen.

 

 

Beschlussempfehlung Teil 2 zum Stadtverkehr

 

Folgende Mindestbedienungsstandards sind einzuhalten:

 

-        es sind alle Siedlungseinheiten sowie Gewerbegebiete mit wenigstens 100 Einwohner/ 100 Arbeitsplätzen zu erschließen. Dabei ist es gleichgültig, ob eine Bedienung durch Stadtlinien, Regionallinien oder kombinierte Linienfahrten erfolgt,

 

-        Taktverkehr für Kernstadt und kernstadtnahe Bereiche,

 

-        30-min-Grundtakt,

 

-        innerhalb der Kernstadt in Haupt- und Nebenverkehrszeit 15-min-Fahrtenfolge,

 

-        zwischen kernstadtnahen Bereichen und Kernstadt zur Hauptverkehrszeit 15-min- Fahrtenfolge, Nebenverkehrszeit 30-min-Takt,

 

-        zwischen Außenbereichen und Kernstadt zu den Haupt- und Nebenverkehrszeiten 30-min- Takt und

 

-        in Schwachverkehrszeiten generell bedarfsabhängige Bedienung mit max. 45 Minuten Voranmeldezeit.

 

In qualitativer Hinsicht sollten mit dem derzeitigen Betreiber bzw. bei zukünftig abzuschließenden Dienstleistungsaufträgen folgende Verbesserungen angestrebt werden:

 

-        Überprüfung der Nadelöhrsituation im Bereich der Altstadt, insbesondere am Schlossplatz mit den hier entstehenden Fahrzeitverlusten und Orientierungsproblemen für die Fahrgäste,

 

-        Verbesserung der Verknüpfungssituation des ZOB am Bahnhof mit dem Ziel, die dort ursprünglich angedachte Funktionalität wiederherzustellen,

 

-        Festlegung von Standards zum Fuhrpark bzw. Fahrzeugeinsatz, zum Kundenservice, zur Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit

 

-        Festlegung von Standards r das vom Betreiber eingesetzte Personal bzw. von ihm vorzuhaltende Personal in qualitativer und quantitativer Hinsicht.

 

Die anzustrebenden Veränderungen der Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträger und Betreiber lassen sich am besten beim Auslaufen und anstehender Neuerteilung von Liniengenehmigungen erreichen. Aus diesem Grunde trägt die Stadt Celle die aktuell beantragte Laufzeitverlängerung der Stadtbuslinien bis 2019 nicht mit. Eine Verlängerung ist auf 2015 zu begrenzen, da dann auch alle weiteren Liniengenehmigungen auslaufen.

 

 

3)  Organisation und Finanzen

 

Im Rahmen des Beschlusses über die Abgabe der Trägerschaft für den ÖPNV an den Landkreis Celle hat die Stadt Celle ihre Geschäftsanteile an der Celler Straßenbahn GmbH für einen symbolischen Preis von 1,00 € verkauft. Gleichzeitig wurde für einen Übergangszeitraum, der mit dem Jahr 2011 ausläuft, eine Vereinbarung über einen jährlichen Betriebsmittelzuschuss getroffen mit dem Ziel, ab 2012 zu einer kostendeckenden Durchführung des ÖPNV zu kommen. Die letzte Rate für diesen Zuschuss ist im Haushalt der Stadt für 2011 in Höhe von 615.000,00 € eingestellt. Darüber hinaus gehende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen der Stadt bestehen nicht.

 

Die Gutachter stellen in ihrer Bewertung der derzeitigen Situation fest, dass der Landkreis Celle als Aufgabenträger kaum Einfluss auf die Planung, Gestaltung und Durchführung des ÖPNV hat, auch weil ihm dazu alle statistischen Informationen fehlen wie sie für eine strategische Weiterentwicklung unerlässlich wären. Somit ist folgerichtig eine Einflussmöglichkeit der Stadt Celle ebenfalls nicht vorhanden.

 

Beschlussempfehlung Teil 3

 

Der Grundsatz einer möglichst weitgehenden Eigenwirtschaftlichkeit des ÖPNV-Angebots wird weiterhin aufrechterhalten. Dabei soll aber dennoch die Einflussnahmemöglichkeit auf die Angebotsgestaltung und die Kontrolle der Leistungsdurchführung deutlich erhöht werden.

 

Zur Umsetzung dieses Grundsatzes sind Maßnahmen in drei wesentlichen Komplexen umzusetzen:

 

Eine Zusammenfassung der Leistungen zu einem oder mehreren optimalen und möglichst eigenwirtschaftlich zu betreibenden Linienbündeln, mit Ausgleich starker und schwacher Linien im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren.

 

Weitere konsequente Angebotsstrukturierung mit dem Ziel maximaler Fahrgastnachfrage

 

Ausschöpfung der Rationalisierungspotenziale, insbesondere in den Feldern Angebotsstrukturen im Schülerverkehr und Schülerverkehrsoptimierung durch Staffelung der Unterrichtszeiten sowie bedarfsabhängige Bedienung.

 

Die Stadt Celle bietet dem Landkreis als Aufgabenträger an, im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei dem Aufbau einer Organisationsstruktur unterstützend mitzuwirken, damit zukünftig eine angemessene Aufgabenerfüllung gewährleistet ist. Dazu gehört auch die Abstimmung über Planungen der Stadt Celle zur Fortführung der ÖPNV Beschleunigung durch die technische Umrüstung der Lichtsignalanlagen, über die Umbaumaßnahmen an vorhandenen Haltestellen oder die Einrichtungen neuer Haltestellen.

 

 

4) Bisherige Anregungen und Vorschläge der Ortsräte und Anträge

  der Ratsfraktionen

 

In der Anlage zu dieser Vorlage sind die bisher eingegangenen Vorschläge und Anträge verschiedener Ratsfraktionen (Anträge Nr. 25/2010, Nr. 24/2010, Nr. 15/2010, Nr. 6/2010, Nr. 01/2010, Nr. 50/2009 und Nr. 48/2009) mit Bezug zum Nahverkehrsplan aufgelistet. Soweit diese nicht bereits durch die bisher gemachten Beschlussvorschläge aufgenommen worden sind, schlägt die Verwaltung vor, die Auflistung mit der städtischen Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplans an den Landkreis mit der Bitte um Berücksichtigung weiterzuleiten.

 

Abschließender Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Celle beschließt, die in den Vorschlägen 1, 2 und 3 aufgelisteten Punkte als Stellungnahme der Stadt zum Entwurf der Fortschreibung des Nahverkehrsplans für die Jahre 2010 bis 2014 abzugeben. Die in der Anlage beigefügte Auflistung der Vorschläge und Anträge wird Teil der Stellungnahme. Die zuvor angeführten formellen Anträge gelten damit als erledigt.

 

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Anlagen

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