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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0329/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Antrag 66/2010 des Herrn Dr. Wulf Haack vom 05.08.2010 abzulehnen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Zu dem Bebauungsplan Nr. 141 der Stadt Celle „dwall“, der die Ansiedlung der GEDO-Altstadtgalerie planungsrechtlich ermöglichen soll und dessen Entwurf z. Zt. öffentlich ausliegt, wird auch ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Celle und dem Investor abgeschlossen, in welchem die Punkte zu regeln sind, die über den Bebauungsplan oder das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren nicht festgesetzt werden können, die aber bei der Realisierung der Altstadtgalerie Berücksichtigung finden sollen.

Dieser Städtebauliche Vertrag wird eine Anzahl verschiedener Themenbereiche regeln und befindet sich derzeit in der Erstellungs- und Abstimmungsphase. Wenn der Vertragsentwurf vorliegt, wird dieser dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Dieser Beschluss wird vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen.

Die Verflechtung der Punkte untereinander (und mit dem ebenfalls abzuschließenden Kaufvertrag) sowie die daraus möglicherweise sich ergebenden Konsequenzen sind noch nicht abschließend geprüft.

Die im Antrag von Herrn Dr. Haack aufgelisteten Beispiele sind im Wesentlichen in den Vorüberlegungen enthalten. Ein Beschluss über einzelne Punkte zu diesem Vertragswerk zum jetzigen Zeitpunkt wäre daher verfrüht und ggfs. kontraproduktiv.

Sowohl bei der Verwaltung als auch im politischen Raum besteht Konsens, dass der Städtebauliche Vertrag vor dem Satzungsbeschluss zu beschließen ist (siehe hierzu auch BV 232/10). Punkt 1. des Antrages ist damit bereits erfüllt.

Punkt 2. kann aufgrund der bereits laufenden öffentlichen Auslegung nicht mehr realisiert werden und wäre auch aus Gründen des Datenschutzes nicht zu empfehlen. 

 

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Anlagen

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