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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0288/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein geeignetes ro zur Erstellung eines Gewerbeflächenkonzeptes herauszufinden und hierfür in den kommenden Haushaltsberatungen ein Budget von 30.000 € zu beantragen.

 

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Die Terminierung der Sitzungsreihenfolge lässt sich noch nicht abschließend festlegen. Ein gemeinsamer Sitzungstermin mit dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing ist kurzfristig nicht absehbar.

 

 

 

Sachverhalt:

 

Städtisches Gewerbeflächenkonzept Celle

 

Die Untersuchung und konzeptionelle Ausarbeitung von Konzepten für verschiedene Sektoren der Stadtentwicklung bilden wichtige Entscheidungsgrundlagen für anschließende konkrete und verbindliche Entscheidungen, bspw. durch Bauleitpläne und sonstige Satzungen. Diese Konzepte bilden eine Momentaufnahme ab und sind regelmäßig auf ihre Aussagekraft zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

 

Mit dem vorgelegten und beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) ist ein Bestandteil eines integrierten städtischen Entwicklungskonzeptes erarbeitet worden. In einem nächsten Schritt soll nun die Erarbeitung eines Gewerbeflächenkonzeptes vorbereitet werden. Derartige Konzepte gibt es bei einer Vielzahl von Städten und Regionen. Ziel dieser Arbeit ist die Bestandsaufnahme von vorhandenen Gewerbeflächen, die Untersuchung der sektoralen Schwerpunkte und Defizite sowie die Ermittlung des Bedarfs weiterer Gewerbeflächen für die nähere Zukunft. Über die geeigneten Bauleitpläne sind nach und nach die rechtlichen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Gewerbeflächenentwicklung zu schaffen.

 

Wie bereits zur Erarbeitung des o.g. EZK wird die Erarbeitung des Gewerbekonzeptes durch ein externes Büro angedacht, dass über einen Arbeitskreis begleitet und gesteuert werden soll. Dieser soll wie zuletzt mit Vertretern der Wirtschaft und der politischen Gremien sowie aus der Verwaltung besetzt sein.

 

Um die Vorbereitung der Vergabe sinnvoll zu ermöglichen, sind hierfür Finanzmittel in der nächste Beratungsrunde zum Haushalt 2011 bereitzustellen. Die Summe von 30.000 € erscheint analog zu den Kosten des EZK angemessen zu sein.

 

 

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Anlagen

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