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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0438/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt eine Neuordnung der freien Strecken der Kreisstraßen im Stadtgebiet Celle.

 

a) Die nachfolgenden Kreisstraßenabschnitte

K 29 Bahnhof Garßen – Alvern km 0,390 – 1,029,

K 31 Bostel – Garßen km 0,000 – 1,070 und 1,500 – 2,425 und

K 62 Westercelle – Bennebostel km 0,775 – 3,568

werden zum 01.01.2011 zu Stadtstraßen der Stadt Celle abgestuft.

 

b) Der Landkreis Celle übernimmt zum 01.07.2011 die Unterhaltungspflicht der freien Strecken der Kreisstraßen im Stadtgebiet Celle.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit Vereinbarung vom 20.12./28.12.1972 wurde zwischen der Stadt Celle und dem Landkreis Celle die Unterhaltung und Instandsetzung der freien Strecken der Kreisstraßen im Stadtgebiet geregelt. Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus (§ 43 NStrG bestimmt die Stadt zum Träger der Straßenbaulast innerhalb der Ortsdurchfahrten) hat die Stadt Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten übernommen, gleiches gilt für die Verkehrssicherungspflicht, die Straßenreinigung und den Winterdienst.

Als Teil einer Gesamtregelung einer Finanzvereinbarung vom 25./29.03.1976 wurde der Stadt ein Erstattungsanspruch zugebilligt, der sich an der Höhe der Straßenunterhaltungszuschüsse orientierte (§ 17 Ziff. 2 FAG alt).

Zwischenzeitlich haben sich die Bedeutung und die Funktion von einigen Straßen geändert.

Wegen dieser veränderten Rahmenbedingungen ist es erforderlich und sinnvoll die Zuständigkeit für die Unterhaltung und Instandsetzung der freien Strecken der Kreisstraßen im Stadtgebiet neu zu regeln.

 

Übersicht der Straßenabschnitte, deren Unterhaltung und Instandsetzung im Jahr 1972 an die Stadt Celle übertragen wurden

K

Nr.

Bezeichnung

Freie Strecke von

km - km

Länge freie

Strecke, km

27

Kl. Hehlen – Gr. Hehlen

0,670 – 2,020

1,350

29

Bahnhof Garßen - Alvern

0,390 – 1,029

1,280 – 1,398

 

0,757

31

Bostel - Garßen

0,000 – 1,070

1,500 – 2,425

 

1,995

32

Altenhagen – Lachtehausen

1,070 – 1,930

0,860

56

Anschlussstraße Osterloh

1,946 – 3,250

1,304

57

Altencelle Burg - Nienhagen

0,890 – 3,911 (Stadtgr.)

3,021

61

Westercelle - Dasselsbruch

0,976 – 2,186 (Stadtgr.)

1,210

62

Westercelle

0,775 – 3,568

2,793

74

Altencelle - Lachtehausen

0,004 – 0,740

1,310 – 3,601

 

3,027

78

Gr. Hehlen - Garßen

0,100 – 2,617

3,047 – 4,100

 

3,570

 

 

Summe

19,887

Alle diese Strecken sollen zukünftig entweder a) zu Stadtstraßen abgestuft oder b) vom Landkreis unterhalten werden.

 

 

 

 

 

 

a) Abzustufende Streckenabschnitte

 

K

Nr.

Bezeichnung

Freie Strecke von

km - km

Länge freie

Strecke, km

Kosten für einen übergabefähigen Zustand

29

Bahnhof Garßen - Alvern

0,390 – 1,029

0,639

91.000 €

31

Bostel – Garßen

0,000 – 1,070

1,500 – 2,425

 

1,995

330.000 €

62

Westercelle - Bennebostel

0,775 – 3,568

2,793

295.000 €

 

 

Summe

5,427

716.000 €

 

Von ihrer Funktion und Lage im Netz erfüllen die aufgeführten Straßenabschnitte nicht mehr die Voraussetzungen zur Einstufung als Kreisstraße. Nach § 7 NStrG sind die Straßen daher zu Stadtstraßen abzustufen. Die Abstufung sollte zum 01.01.2011 erfolgen. Das Verfahren ist mit dem Landkreis Celle abgestimmt.

Bei der Übergabe soll sich der Zustand der Straßen in einem übergabefähigen Zustand befinden. Da die Liegezeiten der abzustufenden Straßenabschnitte abgelaufen sind (Regelzeit 25 Jahre) und der Zustand der Strecken mangelhaft ist, sind Erneuerungsmaßnahmen notwendig, um die Übergabefähigkeit herzustellen. Die Streckenabschnitte wurden durch die Stadt begutachtet und dazu Kosten ermittelt, die mit dem Landkreis abgestimmt wurden.

Für erforderliche Erneuerungsmaßnahmen ist der Stadt Celle ein Betrag von 716.000 € zu erstatten. Dieser Betrag soll nach derzeitigem Verhandlungsstand in zwei Raten zu 400.000,-€ in 2011 bzw. 316.000,-€ in 2012 erstattet werden. Die zeitnahe bauliche Umsetzung erfolgt dann durch die Stadt Celle.

 

 

b) Übernahme der Unterhaltung zum 01.07.2011 durch den Landkreis

 

K

Nr.

Bezeichnung

Freie Strecke von

km - km

Länge freie

Strecke, km

27

Kl. Hehlen – Gr. Hehlen

0,670 – 2,020

1,350

29

Bahnhof Garßen - Alvern

1,280 – 1,398

0,118

32

Altenhagen – Lachtehausen

1,070 – 1,930

0,860

56

Anschlussstraße Osterloh

1,946 – 3,250

1,304

57

Altencelle Burg - Nienhagen

0,890 – 3,911 (Stadtgr.)

3,021

61

Westercelle - Dasselsbruch

0,976 – 2,186 (Stadtgr.)

1,210

74

Altencelle - Lachtehausen

0,004 – 0,740

1,310 – 3,601

 

3,027

78

Gr. Hehlen - Garßen

0,100 – 2,617

3,047 – 4,100

 

3,570

 

 

Summe

14,460

 

 

Die vorgeschlagene Vorgehensweise ist zwischen Landkreis Celle und Stadt Celle abgestimmt.

 

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