Beschlussvorlage - BV/0066/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Mittelaller im Gebiet der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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08.03.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.03.2011
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Sachverhalt:
Die Stadt Celle ist nach § 115 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes gehalten, als örtlich zuständige Wasserbehörde das Überschwemmungsgebiet der Mittelaller im Gebiet der Stadt Celle durch Verordnung festzusetzen. Zu Einzelheiten wird auf die ausführliche Begründung (Anlage 3) verwiesen.
Die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes wurde auf der Grundlage der vom Gewässerkundlichen Landesdienst (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Verden) übergebenen Arbeitskarte, unter Berücksichtigung weiterer Tatsachen (insb. Ergebnissen von Nachvermessungen) vorgenommen. Im Rahmen der Verordnung sind auch künftige Ausgrenzungen und auf Siedlungsbereiche bezogene Freistellungsregelungen vorgesehen (s. Karte Anlage 2).
Beim Erlass der Verordnung war eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchzuführen. Hierzu hat der Verordnungsentwurf hat in einer ersten Fassung vom 24.10.2008 und der überarbeiteten Fassung vom 15.10.2009 öffentlich ausgelegen; gleichlaufend wurden entsprechend der jeweils möglichen Betroffenheit die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die Beratung im Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen und Umwelt erfolgte in den Sitzungen am 04.06.2008, TOP 5 (zu MV 0152/08), am 17.09.2009, TOP 4 (zu MV 0302/09) und 23.11.2010, TOP 7.
Die Ortsräte wurden in den Sitzungen am 27.05.2009 (OR Altencelle), 11.06.2009 (OR Blumlage / Altstadt) und 10.11.2009 (OR Altenhagen / Bostel / Lachtehausen) informiert und gehört. Hierbei bestand jeweils auch Gelegenheit zu Fragen anwesender Bürgerinnen und Bürger.
Die Erörterung der im Rahmen der ersten und wiederholten Auslegung von Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen erhobenen Einwendungen erfolgte am 11.11.2010.
Eine systematische Übersicht zu den Einwendungsbereichen und deren Behandlung ist beigefügt (s. Anlage 4).
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Erörterungstermins wurde der Verordnungsentwurf abschließend bearbeitet (s. Anlage 1).
Aus der als Option ausgestalteten Regelung zur Ausgrenzung von Siedlungsbereichen (nach Gewährleistung des Hochwasserschutzes) ergibt sich kein Zwang für die Bindung von Finanzmitteln. Die Vorbereitung oder Durchführung mobiler oder dauerhafter Hochwasserschutzmaßnahmen einschließlich deren Finanzierung bleibt uneingeschränkt einer besonderen Entscheidung des Rats der Stadt Celle vorbehalten.
Zuständig für den Beschluss der Verordnung ist gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 4 NGO der Rat.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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81,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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41,5 kB
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