Beschlussvorlage - BV/0209/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungen der Richtlinien zum Kommunalen Erziehungsgeld (KEG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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17.05.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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09.06.2011
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Sachverhalt:
Die WG beantragt die Richtlinien für das kommunale Erziehungsgeld (KEG) dahingehend zu ändern, dass zukünftig auch zweijährige Kinder in den Spielgruppen betreut werden können (siehe hierzu unten 1).
Zudem ist im Zuge der gesetzlichen Regelungen durch das Kinderförderungsgesetz für die Tagespflege auch eine Anpassung der KEG-Richtlinie hinsichtlich der Qualifizierung der (zukünftigen) KEG-Mütter/Väter und eine Abgrenzung von Spielgruppe und Spielkreis erforderlich (siehe hierzu unten 2).
Stellungnahme:
1) Ab dem Jahr 2013 wird es für die ein- und zweijährigen Kinder einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder auf Betreuung durch eine Tagespflegeperson geben (Förderangebot). Im Hinblick auf die frühkindliche Bildung sind für eine frühe Förderung eine gute Qualität der Bildungsangebote und der Zugang der Kinder zu vielfältigen Lerngelegenheiten entscheidend. Dies ist auch durch die KEG-Mütter gewährleistet, denn sie bilden sich ständig fort und betreuen die Kinder nicht nur verlässlich, sondern geben ihnen auch in Punkto Bildung die notwendigen Impulse. Es finden jährlich Fortbildungen statt. Themen sind beispielsweise Erste Hilfe am Kind, Sprachentwicklung und Sprachförderung, phonologisches Bewusstsein, Disziplin, Sauberkeitserziehung, Wahrnehmung oder Musik mit Kindern. Die KEG-Mütter/Väter sind verpflichtet mindestens an vier Fortbildungsmaßnahmen pro Jahr teilzunehmen.
Für die Eltern der Kinder ist die KEG-Spielgruppe eine gute Form der Vorbereitung auf den späteren Kita-Besuch. Für einige Kinder ist der Schritt, sich in einer Kita-Gruppe behaupten zu müssen, zu groß. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich oftmals auch durch die Trennungsphase von Mutter und Kind. Durch die Kleingruppensituation, die private Atmosphäre und die Beschränkung auf 3 Tage kann diesen Schwierigkeiten entgegengewirkt werden. Somit bieten die Spielgruppen in der Celler Bildungslandschaft eine wertvolle alternative Betreuungs- und Bildungsform zur Kindertagesstätte und Tagespflege.
Daher sollte das Konzept der Spielgruppen als alternative Lerngelegenheit ergänzend zu den Kindertagesstätten und der Tagespflege auch schon für 2-jährige Kinder angeboten werden.
(2) Nach dem Kinderförderungsgesetz sind die Träger der Jugendhilfe verpflichtet, in der Übergangszeit bis 2013 das Förderangebot stufenweise auszubauen. Da sich die KEG-Gruppen als ergänzendes Bildungs- und Betreuungsangebot etabliert haben, ist eine Ausdehnung des Angebots auf die zweijährigen Kinder - auch vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung - schon jetzt erstrebens- und wünschenswert. Desweiteren ist die Nachfrage nach Betreuung zweijähriger Kinder durch KEG-Mütter gestiegen.
Nach dem Kinderförderungsgesetz ist die Erlaubnis zur Tagespflege von der Geeignetheit der Tagespflegeperson sowie von kindgerechten Räumlichkeiten abhängig. Um in den KEG-Gruppen zukünftig eine vergleichbare Qualität zu gewährleisten, sind die Anforderungen an die KEG-Mütter/Väter und die Räumlichkeiten detaillierter beschrieben worden.
Außerdem ist eine genauere Abgrenzung von Spielgruppe und Spielkreis vorgenommen worden. Es soll verdeutlicht werden, dass die Spielgruppen durch Privatpersonen und die Spielkreise durch Vereine, freie Träger der Jugendhilfe etc. betrieben werden. Erforderlich ist auch eine Klarstellung hinsichtlich der Abrechnung der Sachkosten für die Spielkreise. Die Zahlung der Sachkosten ist bislang aus dem Klammerzusatz in § 4 (neu) hergeleitet worden.
Die Regelung über kleine Kindertageseinrichtungen ist entbehrlich geworden.
Kosten:
Für die Kinder, die in den KEG-Gruppen betreut werden, besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs für unter dreijährige Kinder ab 2013 müssen noch ca. 90 Betreuungsplätze geplant werden; das entspricht 6 Krippengruppen. Die vorhandenen Räumlichkeiten in den Kindertageseinrichtungen sind weitestgehend ausgenutzt, so dass neue Gruppenräume (inkl. Ruheraum und sanitäre Anlagen) gebaut werden müssten. Unter Berücksichtigung des demographischen Wandels ist es nicht verantwortbar, den erforderlichen Förderbedarf jetzt durch Neubauten sicherzustellen, da man Gefahr läuft, dass die Gebäude eines Tages leer stehen. Insofern kommt es darauf an, auch alternative Betreuungsformen anzubieten.
Nach den bisherigen Erfahrungen belaufen sich die Investitionskosten für eine Krippengruppe auf ca. 350.000 400.000 Euro. Hinzu kommen 125,5 Personalstunden pro Gruppe wöchentlich, die mit ca. 125.000 Euro Arbeitgeberkosten jährlich zu Buche schlagen. Zudem sind ca. 14.000 Euro Betriebs- und Gemeinkosten zu veranschlagen.
Bezogen auf ein Kind ergeben sich pro Jahr folgende Kosten:
Investitionskosten pro Jahr und Kind |
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(umgerechnet auf 30 Jahre) | 889,00 | ||
Personalkosten pro Jahr und Kind* | 3.280,00 | ||
Betriebs- und Gemeinkosten* | 756,00 | ||
Krippenkind pro Jahr |
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| 4.925,00 |
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KEG-Kind pro Jahr |
| 1.536,00 | |
Differenz |
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| 3.389,00 |
*Die Berechnung ist als Anlage beigefügt.
Durch die Gegenüberstellung wird deutlich, dass die Betreuung in einer KEG-Gruppe nicht nur eine wertvolle alternative Betreuungs- und Bildungsform ist, sondern auch eine kostengünstige Betreuung darstellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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216,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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