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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0226/11-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das integrierte Verkehrskonzept aus 2005/2006 zu aktualisieren und fortzuschreiben.

 

Aufgrund des dann aktualisierten Datengerüstes erarbeitet die Verwaltung Alternativen zum bisherigen Planungsstand und stellt diese den zuständigen Ratsgremien vor einer erneuten Antragstellung zum 15.02.2012 unter Annahme der folgenden Grundsätze vor.

 

 

1.      Das zentrale Ziel, den Nordwall im Zweirichtungsverkehr  auszubauen, wird weiter verfolgt.

 

2.      Die Brückenplanung über das Depot zur Allerinsel wird nicht weiter verfolgt.

 

3.      Die Richard-Katzenstein-Straße bleibt grundsätzlich mindestens in ihrer heutigen Funktion als sogenannte Busspange erhalten. Eine ohnehin sinnvolle Instandsetzung bzw. eine Veränderung zur Mischverkehrsfläche (auch für Radfahrer, Fußnger) ist unter der Berücksichtigung der gartendenkmalpflegerischen Hinweise vor dem Hintergrund einer möglichen Ziel-1-Förderungnschenswert. Weitere Änderungen der Nutzung sind unter Berücksichtigung und Abwägung der vorliegenden und zu erarbeitenden Gutachten zu treffen.

 

4.      Die Hehlentorstraße sollte wie heute als Einbahnstraße stadteinwärts für den Kfz.-Verkehr geöffnet bleiben.

 

5.      Die Kanzleistraße bleibt grundsätzlich in ihrem heutigen Status erhalten.

 

 

Der Rat beschließt weiterhin, dass mit dieser Vorlage die Anträge Nr. 104/2010 und Nr. 145/2010 erledigt sind.

 

 

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Sachverhalt:

 

Auf die Darstellung des Sachverhaltes in der Ursprungsvorlage wird Bezug genommen. In der gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse vom 11.05.2011 ist nach ausführlicher Diskussion eine Beschlussfassung vertagt worden (siehe auch das Protokoll der Sitzung).

 

r die Verwaltung ist es für die weitere Bearbeitung und die Umsetzung des Äeren Ringes von hoher Bedeutung, ob und ggf. in welcher Form der Ratsbeschluss vom 18.06.2009 aufrecht erhalten bzw. abgeändert werden soll. Die bisherigen Planungen haben immer Bezug auf diesen Beschluss genommen, dessen inhaltliche und fachliche Grundlage das integrierte Verkehrskonzept von 2005/2006 war. Darauf hat die Verwaltung auch in allen Sitzungen des Ausschusses für Straßenbau und Verkehr ausdrücklich verwiesen.

 

Deshalb kann zu diesem Zeitpunkt auch kein verändertes oder neues Verkehrskonzept im Sinne eines „Gesamtplans“ vorgestellt werden, wohl aber ist es Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage eine Grundsatzentscheidung des Rates herbeizuführen, auf deren Grundlage anschließend die notwendigen verkehrsfunktionalen Berechnungen angestellt und schließlich ein in sich schlüssiges Verkehrskonzept für den Äeren Ring im bezeichneten Abschnitt vorgelegt werden kann.

 

Denn die bisherigen Diskussionen und Anträge der Fraktionen lassen deutlich erkennen, dass Teile des Ratsbeschlusses aus 2009 in Frage gestellt werden und prinzipiell ein verändertes Verkehrskonzept genscht wird. Dazu ist es allerdings erforderlich, die entsprechenden Daten und Berechnungen aus dem integrierten Verkehrskonzept von 2005/2006 zu aktualisieren und den sich inzwischen veränderten Grundannahmen anzupassen

 

Wie bereits in der Sitzung vom 11.05.2011 ausgiebig problematisiert, gibt es seit dem Ratsbeschluss (Juni 2009) neue Erkenntnisse, die es erforderlich machen, die entsprechenden Aspekte des integrierten Verkehrskonzeptes fortzuschreiben. Dazu gehören zuvorderst das gartendenkmalpflegerische Gutachten sowie die diesbezügliche Stellungnahme des Nds. Landesamtes r Denkmalpflege, die eine Richard-Katzenstein-Straße im Zweirichtungsverkehr als eine hohe denkmalschutzrechtliche Hürde darstellen. Auch ist seit geraumer Zeit bekannt, dass Ziel 1 Mittel weder für einen Depotneubau noch für den Straßenbau im engeren Sinne verwendet werden können. Damit ist die Brückenplanung über das Depot zur Allerinsel nicht mehr zu rechtfertigen.

 

Eine Fortschreibung erscheint auch vor dem Hintergrund des Scheiterns der Shopping-Center-Ansiedlung, dem Ansiedlungserfolg von SATURN am Nordwall und möglicherweise auch neuer Erkenntnisse aus dem laufenden städtebaulichen Wettbewerb zur Altstadt sinnvoll.

 

Andererseits ist natürlich auch zu bedenken, wie es mit den Fördermöglichkeiten nach dem Entflechtungsgesetz weitergeht. Derzeit liegt der Stadt Celle ein positiver Aufnahmebescheid für den bisher als 3. Bauabschnitt bezeichneten Ausbau des Nordwalls im Zweirichtungsverkehr vor. Wie bereits am 11.05.2011 berichtet, ist die Förderung des Ausbaus der Richard-Katzenstein-Straße und des Kreisels an der Mühlenstraße bislang negativ beschieden worden.

 

Um aber grundsätzlich mögliche Fördermittel nicht zu verlieren, ist es unabdingbar, zum 15.02.2012 einen – wie auch immer – aktualisierten und konkretisiertenrderantrag einzureichen. Dazu ist die Stadt Celle vom Fördermittelgeber auch explizit aufgefordert worden!

Grundsätzlich möchte die Verwaltung betonen, dass zu den im Beschlussvorschlag dargestellten Grundannahmen der Verkehrsführung festgestellt werden kann, dass diese unabhängig von den bereits mehrmals vorgestellten Ziel 1 Planungen zu sehen sind bzw. diese nicht negativ beeinflussen. Insbesondere ist immer gewährleistet, dass eine sichere Anbindung der Fußnger und Radfahrer über die geplante Rad- und Fußwege-Brücke an der Rathsmühle in beiden Richtungen, also zur Allerinsel als auch zur Innenstadt, möglich ist.

 

In Abänderung des Beschlussvorschlags der Ursprungsvorlage BV 0226/11 und des Ratsbeschlusses vom 18.06.2009 möge der Rat der Stadt Celle folgenden Beschluss fassen.

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