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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0311/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

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Sachverhalt:

 

Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2010 wird eine Anpassung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung ab dem 01. Januar 2012 vorgeschlagen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2012 ist als Anlage 1 beigefügt.

Zur besseren Übersicht der Veränderungen der Gebühren und Beiträge wird auf die Anlage 2 verwiesen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2012 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2011 = 1,43 % und 2012 = 2,0 %) zu Grunde.

Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von 2,5 % für 2011 und von 2,0 % für 2012 kalkuliert worden.

Es wird vorgeschlagen, den in Vorjahren erwirtschafteten Überschuss (245.027,00 Euro) in voller Höhe dem Jahr 2012 gutzuschreiben. Der Überschuss für 2012 – gemindert um die Unterdeckung aus den Jahren 2009 und 2010 in Höhe von 115.700,00 Euro – beträgt somit 129.327,00 Euro.

 

Die Abwassergebühr konnte in den Jahren 2004 – 2010 um die 2,30 €/m³ recht konstant gehalten werden.

Gestiegene Personal- und Sachkosten sowie der kontinuierlich sinkende Frischwasser-verbrauch (Rückgang um 500.000 m³ in den letzten 10 Jahren) führten 2010 zu einer Anhebung der Abwassergebühr für 2011 um 6 %.

Der Unterhaltungsaufwand bei den technischen Bauwerken zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei der Abwasserreinigung und ein erneuter Rückgang um 105.000 m³ beim Frischwasserverbrauch in 2010 sowie der geringere Überschuss aus Vorjahren zur Deckung der Kosten bedingen die Notwendigkeit einer weiteren Gebührenerhöhung, um weiterhin kostendeckend arbeiten zu können.

 

Es wird empfohlen, die Abwassergebühr 2012 um 9,3 % auf 2,70 €/m³ anzuheben.

 

Bei den Fett- und Stärkeabscheidern ist der Entsorgungsaufwand in die Grundgebühr je Anfahrt integriert. Die Gebührenerhöhung beruht hier auf gestiegenen Personalkosten.

 

Die Grundpauschale je Einsatz außerhalb der Regelarbeitszeit wird 165 € je Einsatz betragen. Die Erhöhung wird durch gestiegene Löhne verursacht.

 

Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter können bei den Kleinklär-anlagen innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit gesenkt werden.

 

Die Stundensätze der Kombi-Reinigungsfahrzeuge mit Bedienung werden wegen gestiegener Personalkosten entsprechend erhöht.

 

Die Entwässerungsbeiträge (Flächenbeiträge an die Schmutz- und Regenwasser-kanalisation) können unverändert beibehalten bleiben.

 

 

 

 

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Anlagen

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