Mitteilungsvorlage - MV/0340/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Havarie Nachklärbecken Nr.1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 6
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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30.08.2011
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Sachverhalt:
Am 17.01.2011 stellte das Klärwerkspersonal eine Schiefstellung des Königsstuhls im Nachklärbecken Nr. 1 fest. Da die Räumerbrücke durch die nicht mehr vorhandene Zentrierung des Königsstuhls hätte beschädigt werden können, wurde nach Rücksprache mit dem RPA unverzüglich die Herstellerfirma mit deren Demontage freihändig beauftragt. Wegen des zu dieser Zeit hochanstehenden Grundwassers konnte das Becken nicht entleert werden und eine weitere Schadensfeststellung nicht erfolgen. Erst am 22.03.2011 war der Grundwasserstand soweit abgesunken, dass das Becken entleert und gesäubert werden konnte. Durch die Einschaltung eines Statikers und eines Bodengutachters erfolgte daraufhin die Feststellung weiterer Schäden und deren Dokumentation.
Ergebnisse dieser Untersuchungen:
- Der Königsstuhl kann über ein Injektionsverfahren wieder gerichtet werden (ist kürzlich erfolgreich abgeschlossen worden).
- Die Betonsohlplatte des Beckens ist stark geschädigt und muss teilweise erneuert werden.
- Die Zu- und Ablaufleitungen müssen ebenfalls erneuert werden.
- Zur zukünftigen Erhöhung der Betriebssicherheit müssen der Grundwassermeßbrunnen und insbesondere auch der Tiefbrunnen saniert werden.
Unverzügliches Handeln war und ist in diesem Fall geboten, weil die erforderlichen Reparaturarbeiten nur bei niedrigen Grundwasserständen durchgeführt werden können und vor der Frostperiode abgeschlossen sein müssen. Da während dieser Zeit das Nachklärbecken nicht genutzt werden kann, besteht das Risiko, dass es zu CSB Grenzwertüberschreitungen kommen kann. Der Schadensfall wurde deshalb auch sofort der beim Stadtbaurat angesiedelten Aufsichtsbehörde gemeldet (UWB der Stadt Celle) und in Absprache sind weitere provisorische Maßnahmen des Betriebes verabredet worden, um einen erhöhten Schlammabtrieb und damit eine CSB Grenzwertüberschreitung möglichst auszuschließen.
Bisher hat es zwei geringfügige Überschreitungen des selbst erklärten Grenzwertes gegeben, die aber rechtlich nach dem Abwasserabgabengesetz noch nicht als Überschreitung gelten (siehe Anlage).
Die derzeitige Kostenschätzung der Maßnahmen beläuft sich auf 685.000,-€ und wird aus dem lfd. Ergebnishaushalt durch die Verschiebung von ursprünglich vorgesehenen Sanierungsvorhaben in die Folgejahre gedeckt.
In das Haushaltsjahr 2012 wird die Sanierung des Außenmauerwerks und der Wärmedämmung des Faulturms 1 verschoben. Gleichzeitig wird der Umfang der Kanalsanierung (hauptsächlich Inliner Sanierung) reduziert und in den Folgejahren nachgeholt.
Nach Erörterung des Schadensfalles in der DB am 07.07.2011 ist auf ausdrückliche Veranlassung des OB diese MV an den VA am 23.08.2011 für erforderlich gehalten worden. Ursprünglich war eine Information für den Fachausschuss erst am 30.08.2011 vorgesehen.
