Beschlussvorlage - BV/0379/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Celle "Einzelhandel Celler Heerstraße Ost - Garßen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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22.09.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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06.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Auf Antrag durch den Vorhabenträger „Udo von Bothmer Immobilien GmbH“ gemäß § 12 BauGB wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Celle „Einzelhandel Celler Heerstraße Ost – Garßen“ (s. Umgrenzung im Übersichtsplan) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es wird keine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Garßen
Entfernung zum Stadtzentrum:5,1 km
Größe des Plangebietes:5449 m²
geplante Nutzungen:Mischgebiet
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Grundstücke 153/5 und 155/4 der Flur 6 in der Gemarkung Garßen schaffen, um einen Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieb mit den zugehörigen Erschließungsanlagen zu errichten.
Das Plangebiet liegt an der Einmündung der Alvernschen Straße (K 29) in die Celler Heerstraße (B 191) im Ortsteil Garßen und hat eine Größe von 0,54 ha. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und soll zukünftig als Mischgebiet für einen Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieb dienen. Im Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Celle wird der Standort als geeignet für einen ergänzenden Nahversorgungsbetrieb dargestellt.
Ein Bebauungsplan für den Geltungsbereich existiert nicht und im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist eine Mischbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird daher aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sein, eine Änderung des FNP ist nicht notwendig. Der geplante Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieb wird eine Verkaufsfläche von max. 800 m² und eine Geschossfläche von max. 1200 m² haben. Es handelt sich also um einen nicht-großflächigen Einzelhandelsbetrieb. Da das Vorhaben der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient und die auszuweisende Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt, wird der Bebauungsplan nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird daher nicht durchgeführt. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Auftrag des Vorhabenträgers „Udo von Bothmer Immobilien GmbH“ durch das Architekturbüro Joachim Schmidt, Braunschweig durchgeführt. Der Antrag vom 05.09.2011 hierzu wurde der Verwaltung vorgelegt.
Die Beteiligung des Ortsrates ist gem. § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat Garßen wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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607,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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29,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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319,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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183,1 kB
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