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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0073/23

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 178 Ahg „Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg“, sowie der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Im Zuge der Planung und des Neubaus der Celler B3 Ortsumgehung (OU) werden Wegebeziehungen verändert und teilweise unterbrochen, die für die Erreichbarkeit der jeweiligen Ortslagen in Celle von Bedeutung sind. Dies gilt auch und im besonderem Maß für die heute vorhandene Wegeverbindung zwischen dem Stadtzentrum bzw. der Altstadt Celles und dem Ortsteil Altenhagen über den Altenhäger Kirchweg. Im Zuge der Planungen der B3 OU Mittelteil bzw. dem damit zusammenhängenden Planfeststellungsbeschluss, ist zunächst vom Entfall dieser Wegebeziehung ausgegangen worden. Insbesondere mit Blick auf eine klimagerechtere Abwicklung von Individualverkehren hat sich jedoch das Erfordernis gezeigt, diese Fuß- und Radwegeverbindung im Zuge des Baus der OU zwingend aufrechtzuerhalten.

 

Der zugrundeliegende Entwurf des Fahrradaktionsplans vom 12.11.2020 empfiehlt, die Straßenverbindung Altstadt – Altenhagen über den Altenhäger Kirchweg als Hauptroute zu stärken. Das Konzept für die geplante Achse der Radverkehrsverbindung zielt darauf ab, die Achse vorrangig für den Radverkehr zu gestalten, um einerseits die übergeordnete räumliche Anbindung zu gewährleisten und andererseits eine qualitativ hochwertige Verbindung für Radfahrer zu schaffen. Ein Großteil der Route ist bereits als Fahrradstraße konzipiert.

 

Gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung notwendig ist. Die Notwendigkeit ergibt sich hier aus dem Umstand des Errichtens eines Brückenbauwerks zur Überspannung einer Hauptverkehrsstraße. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der geplanten Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg geschaffen werden.

 

Bisheriges Verfahren

  • Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 178 Ahg „Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB).
  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 10.01.2023 bis zum 10.02.2023 statt.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 10.01.2023 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis einschließlich dem 10.02.2023 statt.
  • Die Anhörung der Ortsräte Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 NKomVG voraussichtlich am 14.06.2023.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Auswirkung für Integration:

keine

 

Klimaauswirkungen:

Grundsätzlich verursacht jegliche bauliche Tätigkeit auch eine Auswirkung auf das Klima. Bezogen auf eine klimagerechtere Abwicklung von Individualverkehr dient der angestrebte Brückenbau der Schaffung einer Wegeverbindung, die geeignet ist eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum nichtmotorisierten Individualverkehr zu unterstützen.

 

 

Anlagen:

  • Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 178 Ahg Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg
  • Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 178 Ahg Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg
  • Bewertungstabelle der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
  • LBP zur B 3 OU -  Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

 

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Anlagen

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