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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0165/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.

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Sachverhalt:

Begleitend zur Beschlussfassung des WiPl 2023 wurde in Aussicht gestellt, bei guter Haushaltslage die Straßenausbaubeiträge zukünftig durch den Haushalt zu finanzieren.

Die finanzielle Situation der Stadt Celle hat sich nach Abschluss des Tarifvertrages seitdem allerdings stark verschlechtert. Ab 2024 kommen dadurch dauerhafte Mehrausgaben in Millionenhöhe hinzu.

 

Die kritische finanzielle Lage wird in der Haushaltsgenehmigung 2023 vom 04.05.2023 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport unterstrichen. Demnach sind die Kriterien des § 23 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) zur dauernden Leistungsfähigkeit unverändert nicht erfüllt. Ein Spielraum für zusätzliche Investitionen wird nicht gesehen.

 

Auch die Änderung des § 111 Absatz 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) befreit nicht grundsätzlich von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, da die Kreditaufnahme der Stadt Celle immer noch genehmigungspflichtig ist und von der Kommunalaufsicht versagt werden kann.

 

Unter den genannten Rahmenbedingungen kann aus Sicht der Verwaltung auf die Straßenausbaubeiträge auch weiterhin nur dann verzichtet werden, wenn eine geeignete Kompensation erfolgt.

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