Beschlussvorlage - AN/0025/24-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion WG/Die PARTEI "Einführung einer Kulturförderabgabe"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Celler Museen
- Zuständigkeit:
- Stadträtin Susanne McDowell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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12.03.2024
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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17.04.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus
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Vorberatung
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28.05.2024
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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13.06.2024
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Sachverhalt:
Die Einführung einer Kulturförderabgabe (auch Bettensteuer genannt) wurde bereits verschiedentlich thematisiert.
Im Jahr 2014 wurde von der Einführung eines sog. „Tourismusbeitrages“ nach vorheriger Diskussion durch Mitteilung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing abgesehen.
Die Fraktionen WG/DIE PARTEI und Bündnis 90/Die Grünen haben mit getrennten Anträgen (AN/0140/19 bzw. AN/0119/19) im Jahr 2019 eine Kulturförderabgabe („Tourismusabgabe“, „Bettensteuer“) angeregt.
Die Entscheidung wurde seinerzeit vertagt, da unklar war, wann das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die Abgabe rechtlich zulässig ist.
Diese Entscheidung fiel nun, wie die Antragstellerin erwähnt, im Jahr 2022 zugunsten der Kulturförderabgabe. Zudem war bereits im Jahr 2012 gerichtlich bestätigt worden, dass diese Abgabe – anders als bis dato praktiziert – auch im Falle einer beruflich zwingenden Übernachtung erhoben werden kann.
Betroffen sind alle entgeltlichen Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie Übernachtungen auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen.
Die KFA wird von den Unterkünften eingezogen und an die Kommune abgeführt. Dieser obliegt die Kontrolle der kompletten und rechnerisch korrekten Umsetzung des Verfahrens.
Nicht alle Kommunen haben mit der Einführung der KFA bis zur Verkündigung des Urteils gewartet. Der DStGB hat ermittelt, dass vor Corona die Kommunen bereits zusätzliche Einnahmen zwischen 80 Mio und 100 Mio Euro zu verzeichnen hatten. Aktuell wird die KFA von 56 Städten in Deutschland erhoben, Tendenz steigend.
Die Festsetzung der Höhe der KFA obliegt der Kommune. In der Regel beträgt sie 4-5% vom Nettoübernachtungspreis, prozentual oder als Festbetrag.
Gegenwind erfährt die Einführung einer KFA bundesweit nach wie vor durch die DEHOGA, die z.B. den personellen und finanziellen Mehraufwand für die Betriebe sowie die Ungleichbehandlung mit anderen Gewerben, die ebenso vom Tourismus profitieren, ins Feld führt.
Für Celle könnte eine Kulturförderabgabe zusätzliche Einnahmen in Höhe von 620.000 Euro bis 950.000 Euro pro Jahr erbringen, abhängig von der Höhe und der Frage, ob man sich auf privat begründete Übernachtungen beschränkt oder auch diejenigen aus beruflichem Anlass einschließt.
Der zusätzliche personelle und damit finanzielle Aufwand, der durch Abwicklung und Kontrolle entsteht, kann derzeit noch nicht beziffert werden. Hier wären ggf. nach einer Grundsatzentscheidung weitere Berechnungen anzustellen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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61,4 kB
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