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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0060/24

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen

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Beschlussvorschlag:

  1. Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 178Ahg „Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg“ sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 178Ahg „Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.
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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:  Altenhagen

Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 2,4 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:  rd. 0,12 ha

geplante Nutzungen:   Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung

 

Es wird auf den Sachverhalt im Auslegungsbeschluss BV/0073/23 und erneuten Auslegungsbeschluss BV/0277/23 verwiesen.

 

Bisheriges Verfahren

• Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 178 Ahg „Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB).

• Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 10.01.2023 bis zum 10.02.2023 statt.

• Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 10.01.2023 (Datum des Absendens der

Aufforderung zur Stellungnahme) bis einschließlich dem 10.02.2023 statt.

• Die Anhörung der Ortsräte Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 NKomVG am 14.06.2023.

• Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 08.06.2023 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis einschließlich dem 12.07.2023 statt.

• Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 12.06.2023 bis zum 12.07.2023 statt.

• Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 11.01.2024 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis einschließlich dem 16.02.2024 statt.

• Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 15.01.2024 bis zum 16.02.2024 statt.

 

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Klimaauswirkungen:

Grundsätzlich verursacht jegliche bauliche Tätigkeit auch eine Auswirkung auf das Klima. Bezogen auf eine klimagerechtere Abwicklung von Individualverkehr dient der angestrebte Brückenbau der Schaffung einer Wegeverbindung, die geeignet ist eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum nichtmotorisierten Individualverkehr zu unterstützen.

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Anlagen

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