Beschlussvorlage - AN/0011/24-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der AfD-Fraktion "Anpassung der 23. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle vom 15.11.1984 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 29.06.2023"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Verkehr und Technische Dienste
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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06.06.2024
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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13.06.2024
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Sachverhalt:
Auf die Inhalte und Begründung des o.g. beigefügten Antrags wird verwiesen.
Die Gründe für die Änderung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle vom 15.11.1984 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 29.06.2023 ergeben sich aus der seinerzeitigen Beschussvorlage BV/0096/23-001.
Die Begründung des Antrages verweist auf die Berichterstattung in der CZ vom 13.01.2024 in der aufgrund von „Blitzeis“ mehr als 50 Menschen im AKH behandelt worden seien. Ein zeitnahes und richtiges Streuen hätte aus Sicht der AFD-Fraktion einen nicht unerheblichen Teil der Unfälle vermieden.
Mit Verweis auf den Deutschen Wetterdienst gibt es die Begrifflichkeit „Blitzeis“ in der Meteorologie nicht, sondern es ist eine Wortschöpfung der Medien. Meistens wird das plötzliche Erscheinen von Glatteis beschrieben.
Da die Glättebildung in derartigen Fällen „plötzlich“ und „unerwartet“ auftritt, ist ein zeitnahes Streuen faktisch gar nicht möglich.
Des Weiteren wird beantragt, das Streuen mit Salz bzw. Salz-Sandgemischen auf Gehwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen wieder zuzulassen. In der Fachverwaltung zeigte der vergangene Winter keine Unfallhäufigkeit, der mit dem Wechsel des Streumittels von Salz auf Splitt bzw. Sand-Splittgemisch im Zusammenhang stand.
Wie bereits zur Begrifflichkeit „Blitzeis“ ausgeführt, hätte auch ein Streuen mittels Salz, aufgrund der Unerwartbarkeit der Glätte, Unfälle nicht vermeiden können.
Im Übrigen wird auf § 1 Abs. 1 StVO verwiesen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,2 kB
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